Die Europäische Kommission und die nationalen Marktaufsichtsbehörden haben überprüft, ob Online-Shops die neuen EU-Produktsicherheitsvorschriften einhalten. Demnach werden die grundlegenden Anforderungen zwar weitgehend erfüllt, doch es muss mehr getan werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Behörden alle relevanten Sicherheitsinformationen erhalten. Das Screening („Sweep“) betraf den Online-Verkauf von Kinderzubehör, wie z. B. Babytragen und Schnuller.
Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen betonte: „Die Europäerinnen und Europäer verdienen sichere Produkte, unabhängig davon, ob sie online oder offline gekauft werden. Dank dieser Untersuchung haben wir eine klare Vorstellung davon, wie unsere Online-Marktplätze in der Praxis dafür sorgen, dass die Waren, die wir in unser Haus lassen, sicher sind. Wir stellen fest, dass die Vorschriften im Großen und Ganzen eingehalten werden, aber auch, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt. Wir fordern nun die nationalen Behörden auf, die richtigen Folgemaßnahmen zu diesen Erkenntnissen zu ergreifen.“
Grundlegende Anforderungen eingehalten, aber Defizite bei Transparenz
Der Sweep ergab zwar, dass die Online-Marktplätze die grundlegenden Anforderungen einhalten (95 Prozent gaben die richtige Produktkennzeichnung an, z. B. mit Bildern oder Strichcodes). Sie zeigte aber auch, dass mehr getan werden muss, um sicherzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher alle erforderlichen Sicherheitsinformationen erhalten, z. B. über den Hersteller oder die zuständige Kontaktperson in der EU. Nur 53 Prozent der Marktplätze haben die erforderliche Kontaktstelle für die zuständigen Marktüberwachungsbehörden angegeben und sich beim Safety-Gate-Portal registriert. Die Marktüberwachungsbehörden berichteten auch, dass einige der gefährlichen Produkte, die nach einer Rücknahmeanordnung entfernt wurden, wieder auf den Marktplätzen auftauchten.
Die Verbraucherschutzbehörden überprüften zwischen dem 1. April und dem 15. Mai 2025 mehr als 1 700 Angebote von Kinderartikeln auf 47 Online-Marktplätzen, darunter die benannten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs): AliExpress, Amazon, Shein, Temu und Zalando. Ziel des Sweeps war es zu überprüfen, ob die Händler, die diese Produkte anbieten, und die Online-Marktplätze, die ihren Verkauf vermitteln, die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit einhalten.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Juli 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland