Ziel des Dialogs ist es, bestehende Praktiken für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch Online-Plattformen in Zusammenarbeit mit Rechteinhabern sowie Erfahrungen der Nutzer zu sammeln.
Die Ergebnisse der Diskussionen werden in die Ausarbeitung der Leitlinien der Kommission für die Anwendung von Artikel 17 gemäß der Richtlinie einfließen.
Weitere Treffen werden bis Ende 2019 oder Anfang 2020 organisiert. Die endgültigen Termine für die Sitzungen werden rechtzeitig bestätigt.
Die Kommission wird bis zu 80 einzelne Vertreter von Interessengruppen zu den Dialogtreffen einladen können. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten werden ebenfalls daran teilnehmen. Die Kommission wird die repräsentativen Organisationen auswählen, wobei sie vorrangig die folgenden Kriterien berücksichtigt:
· Organisationen vertreten die Interessen von Rechteinhabern, Anbietern von Online-Plattformen oder Nutzern, einschließlich Verbraucher- und Grundrechtsorganisationen, im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 17;
· Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, die besten Praktiken für die Zusammenarbeit zwischen Anbietern von Online-Plattformen und Rechteinhabern im Rahmen von Artikel 17 zu diskutieren, da sie von dieser Zusammenarbeit direkt betroffen sind;
· Unternehmen verfügen über praktische Erfahrungen in Bezug auf die in Artikel 17 geregelten Angelegenheiten;
· Die repräsentativen Organisationen sind auf europäischer Ebene tätig.
Die Kommission wird die endgültige Auswahl der Teilnehmer des Dialogs treffen. Bei der Auswahl wird sie sicherstellen, dass alle von Artikel 17 betroffenen relevanten Interessengruppen angemessen vertreten sind. Neben den regelmäßigen Teilnehmern können einige weitere Interessengruppen ad hoc eingeladen werden, um ihr Fachwissen auszutauschen oder an den Diskussionen über spezifische Themen teilzunehmen. Über die Dialogsitzungen hinaus wird die Kommission weiterhin für Diskussionen und schriftliche Stellungnahmen aller Beteiligten zur Verfügung stehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Beteiligten ihre Ansichten äußern können.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten hatten im Frühjahr 2019 der Urheberrechtsreform zugestimmt. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen.
Weitere Informationen:
Die vollständige Pressemitteilung
Online-Bewerbung für den Dialog zu Artikel 17
Alle Informationen zur Urheberrechtsrichtlinie finden Sie hier
Vollständiger Text der Urheberrechtsrichtlinie
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. August 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland