Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung13. September 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Varianten BA.4/BA.5: EU-Kommission lässt weiteren angepassten Impfstoff zu

The picture shows half of a womans upper body. Dressed in a blue t-shirt and with a EU-plaster on her arm.

Die Europäische Kommission hat einen auf die Varianten BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff gegen COVID19 für den europäischen Markt zugelassen. Zuvor hatte die Europäische Arzneimittelagentur eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. „So ist sichergestellt, dass die EU-Staaten den Impfstoff schnell in Umlauf bringen und unsere Bürgerinnen und Bürger schützen können“, erklärte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten, ECDC, hatte nach Zulassung der ersten angepassten Impfstoffe Anfang September empfohlen, Auffrischungsimpfungen vorrangig an Personen zu verabreichen, bei denen aufgrund bestimmter Risikofaktoren ein höheres Risiko für ein schweren Krankheitsverlauf besteht. Dazu gehören beispielsweise Personen ab 60 Jahren und immungeschwächte Personen. Auch für schwangere Frauen empfiehlt das ECDC eine Auffrischungsimpfung. Zudem sollten Bewohner und Personal in Pflegeheimen priorisiert werden. Es sind aber die EU-Staaten, die die Impfkampagnen vor Ort durchführen und organisieren.

Weitere Informationen:

Tweet von EU-Kommissarin Kyriakides

Meldung zur Empfehlung der EMA

Empfehlungen des ECDC zu den Auffrischungsimpfstoffen vom 6. September

Fragen und Antworten zur Zulassung von Covid19-Impfstoffen in Europa

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. September 2022
Autor
Vertretung in Deutschland