
Die Europäische Kommission hat einen auf die Varianten BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff gegen COVID19 für den europäischen Markt zugelassen. Zuvor hatte die Europäische Arzneimittelagentur eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. „So ist sichergestellt, dass die EU-Staaten den Impfstoff schnell in Umlauf bringen und unsere Bürgerinnen und Bürger schützen können“, erklärte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten, ECDC, hatte nach Zulassung der ersten angepassten Impfstoffe Anfang September empfohlen, Auffrischungsimpfungen vorrangig an Personen zu verabreichen, bei denen aufgrund bestimmter Risikofaktoren ein höheres Risiko für ein schweren Krankheitsverlauf besteht. Dazu gehören beispielsweise Personen ab 60 Jahren und immungeschwächte Personen. Auch für schwangere Frauen empfiehlt das ECDC eine Auffrischungsimpfung. Zudem sollten Bewohner und Personal in Pflegeheimen priorisiert werden. Es sind aber die EU-Staaten, die die Impfkampagnen vor Ort durchführen und organisieren.
Weitere Informationen:
Tweet von EU-Kommissarin Kyriakides
Meldung zur Empfehlung der EMA
Empfehlungen des ECDC zu den Auffrischungsimpfstoffen vom 6. September
Fragen und Antworten zur Zulassung von Covid19-Impfstoffen in Europa
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13 September 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland