Zum Hauptinhalt
Logo der Europäischen Kommission
Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 18. November 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Verbot von Konversionsmaßnahmen - EU-Kommission prüft Europäische Bürgerinitiative

Die Europäische Kommission prüft die Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“. Die Initiative hat 1.128.063 validierte Unterstützungsbekundungen von EU-Bürgerinnen und Bürgern erhalten und die Schwellenwerte in 11 Mitgliedstaaten erreicht. Es ist die dreizehnte erfolgreiche Bürgerinitiative, die die Kommission begutachtet.

Organisatoren fordern rechtsverbindliches Verbot von Konversionsmaßnahmen

Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, ein rechtsverbindliches Verbot der auf LGBTQ+-Bürger*innen ausgerichteten Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union vorzuschlagen. Die Initiative definiert diese Praktiken als „Eingriffe, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität und/oder den Geschlechtsausdruck von LGBTQ+-Personen zu verändern, einzuschränken oder zu unterdrücken.“

Nächste Schritte

Die Kommission hat bis zum 18. Mai 2026 Zeit, ihre offizielle Antwort vorzulegen, in der sie darlegt, welche Maßnahmen sie gegebenenfalls zu ergreifen gedenkt. Die Kommission wird sich in den kommenden Wochen mit den Organisatoren treffen, um die Initiative im Detail zu besprechen. Anschließend wird das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung organisieren.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie brauchen die Unterstützung von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und –bürger und müssen in mindestens sieben EU-Ländern bestimmte Schwellenwerte (d. h. eine bestimmte Mindestzahl an Unterzeichnenden) erreichen. Die Kommission muss anschließend ein Prüfungsverfahren einleiten und innerhalb von sechs Monaten eine Antwort geben.

Weitere Informationen:

Daily News vom 18. November

Bürgerinitiative „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820, und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. November 2025
Autor
Vertretung in Deutschland