Die EU-Kommission hatte bereits im Februar 2017 nach Prüfung mehrerer Finanzierungs- und Privatisierungsmaßnahmen des Flughafens Lübeck keine Verletzung der EU-Beihilferegeln festgestellt. Mit der heutigen Entscheidung schließt die Kommission ihre Bewertung der verschiedenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Flughafen Lübeck ab.
Weitere Informationen
Die Entscheidung vom Februar 2017
Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Februar 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland