Die Europäische Kommission will einige EU-Vorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung ändern, um den Berichts- und Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern. Valdis Dombrovskis, EU-Kommissar für Wirtschaft und Produktivität sowie Umsetzung und Vereinfachung, betonte: „Diese Initiative spiegelt das anhaltende Engagement der Kommission wider, Bürokratie abzubauen, die Effizienz zu steigern und unnötige Berichterstattungspflichten zu beseitigen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in der gesamten Europäischen Union zu unterstützen. Durch die Beseitigung veralteter Anforderungen und die Verringerung der Verwaltungskomplexität kann die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre Ressourcen auf die Bereiche zu konzentrieren, wo sie am dringendsten benötigt werden: auf die Bereitstellung solider öffentlicher Finanzen, die Förderung des Wachstums und die Gewährleistung der Finanzstabilität.“
Die heutigen Vorschläge werden den nationalen Verwaltungen unmittelbar zugutekommen, indem sie ihren Verwaltungsaufwand verringern, die Umsetzung des EU-Rechts erleichtern und es ihnen ermöglichen, ihre Ressourcen auf andere Aufgaben zu konzentrieren.
Straffung der EU-Vorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung
Konkret will die Kommission bestimmte Elemente des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung im Zusammenhang mit der haushaltspolitischen Überwachung straffen. Insbesondere schlägt sie vor, die Sanktionsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1173/2011) und die Verordnung über den Entwurf des Haushaltsplans (DBP) (Verordnung (EU) Nr. 473/2013) zu ändern. Damit wird Folgendes erreicht:
- Angleichung der Vorschriften für die Verhängung finanzieller Sanktionen an den reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt durch Aktualisierung oder Streichung veralteter Bestimmungen und durch Gewährleistung eines abgestuften Ansatzes, der mit der geänderten Verordnung über die korrektive Maßnahmen vereinbar ist;
- Vollständige Angleichung der Verordnung über den Entwurf der Haushaltsplanung an den reformierten EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung, Beseitigung von Unstimmigkeiten und Vereinfachung der Verfahren und Berichterstattungspflichten, um die Effizienz der haushaltspolitischen Überwachung zu verbessern;
- Verringerung der Berichterstattungslast für die Mitgliedstaaten, was zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führt und gleichzeitig eine wirksame Finanzaufsicht gewährleistet.
Verstärkte Überwachung zur Stärkung der Finanzstabilität
Mit den Vorschlägen wird auch die Verordnung über die verstärkte Überwachung von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die von gravierenden finanziellen Schwierigkeiten betroffen oder bedroht sind, und die Überwachung nach Abschluss des Programms (Verordnung (EU) Nr. 472/2013) geändert.
Damit wird Folgendes erreicht:
- Klarstellung, dass eine verstärkte Überwachung gilt, wenn eine vorsorgliche finanzielle Unterstützung neue Maßnahmen erfordert, wodurch ein gezielterer Einsatz dieser Überwachung gewährleistet wird;
- die Überwachung nach Abschluss des Programms verfeinern, damit ihre Intensität besser an das Rückzahlungsrisiko und die Notwendigkeit von Korrekturmaßnahmen angepasst werden kann.
Durch diese Änderungen wird sichergestellt, dass die Überwachung nach Abschluss des Programms besser auf den Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union abgestimmt wird, um Überschneidungen mit anderen Überwachungsverfahren zu vermeiden und gleichzeitig ihre Wirksamkeit bei der Bewertung der Rückzahlungsrisiken aufrechtzuerhalten.
Effizientere Finanzierungsmaßnahmen
Für nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten schlägt die Kommission vor, die Finanzierungsmodalitäten der Zahlungsbilanzfazilität (Verordnung(EG) Nr. 332/2002 des Rates) zu vereinfachen. Dies gilt, wenn Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, bei der Bewältigung ihrer internationalen Transaktionen auf erhebliche Probleme stoßen oder Gefahr laufen, auf solche Probleme zu stoßen, und die Unterstützungsmechanismen der EU zu ihrer Hilfe herangezogen werden.
Die derzeitige „Back-to-Back“-Finanzierungsmethode – bei der jede Kreditaufnahme der Kommission direkt mit einer entsprechenden Auszahlung verbunden ist – wird durch eine „diversifizierte“ Finanzierungsstrategie ersetzt, die eine kostengünstigere und effizientere Art der Unterstützung der Mitgliedstaaten darstellt. Dieser Ansatz wird bereits erfolgreich in anderen EU-Finanzierungsprogrammen wie der Makrofinanzhilfe (MFA)+ für die Ukraine und NextGenerationEU angewandt.
Hintergrund
Diese vorgeschlagenen Änderungen tragen auch zur Vereinfachungsagenda der Kommission bei, wie sie in ihrer Mitteilung vom Februar 2025 mit dem Titel „Ein einfacheres und schnelleres Europa“ dargelegt ist.
Weitere Informationen:
Legislativvorschläge der Europäischen Kommission
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. Oktober 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland