„Wir haben daher unsere Verhandlungsführer beauftragt, die Gespräche fortzusetzen und zu prüfen, ob zu diesem späten Zeitpunkt doch noch eine Einigung erzielt werden kann. Die Verhandlungen werden in Brüssel fortgesetzt“, heißt es weiter in der Erklärung.
Die Übergangsfrist, während der für das Vereinigte Königreich trotz des mit Ende Jänner erfolgten EU-Austritts noch EU-Recht gilt, endet am 31. Dezember 2020.
Weitere Informationen:
Video aus der heutigen Pressekonferenz der Europäischen Kommission
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. Dezember 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland