Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur ihrem Vorschlag zur Verlängerung der Beihilfevorschriften von 2014 für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften gestartet. Die Leitlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Regionalflughäfen mit weniger als drei Millionen Fluggästen pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen zu gewähren, um Kosten zu decken. In den Leitlinien ist ein Übergangszeitraum von zehn Jahren festgelegt, in dem solche Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden können. Der Übergangszeitraum endet am 4. April 2024. Die Konsultation läuft bis zum 5. Juni 2023.
Infolge der Coronavirus-Pandemie und insbesondere der daraus resultierenden Gesundheits- und Reisebeschränkungen ist der europäische Luftverkehrssektor mit einer schweren Krise konfrontiert. Die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat sich weiter auf den Sektor ausgewirkt, insbesondere durch einen erheblichen Anstieg der Energiekosten der Flughafenbetreiber. Insbesondere Regionalflughäfen sind mit geringeren Einnahmen und höheren Kosten konfrontiert, was sich negativ auf ihre Rentabilität auswirkte und zu Schließungen führen könnte. Das könnte wiederum die Konnektivität in der gesamten EU beeinträchtigen.
Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände beabsichtigt die Kommission, den Übergangszeitraum zu verlängern, in dem die Mitgliedstaaten Beihilfen zur Deckung der Betriebskosten von Regionalflughäfen gewähren können. Im Juni 2022 veröffentlichte die Kommission eine Sondierung zu dieser vorgeschlagenen Überarbeitung: Zwischen dem 23. Juni und dem 21. Juli 2022 gingen 28 Beiträge von Interessenträgern ein.
Die Kommission schlägt nun vor, den Übergangszeitraum ohne weitere Änderungen der Rahmenregelung um drei Jahre (d. h. bis zum 4. April 2027) zu verlängern. Eine solche Verlängerung des Übergangszeitraums sollte es Regionalflughäfen, die unter der Coronavirus-Pandemie und der Energiekrise gelitten haben und folglich nicht bis April 2024 kostendeckend sind, ermöglichen bis April 2027 rentabel zu werden.
Alle interessierten Parteien, insbesondere nationale Behörden und regionale Flughafenbetreiber, können ihren Standpunkt zu der vorgeschlagenen Verlängerung in jeder Amtssprache der EU bis zum 5. Juni 2023 übermitteln. Die Kommission wird die eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigen, um die geltenden Vorschriften im vierten Quartal 2023 zu verlängern.
Weitere Informationen:
Beihilfevorschriften von 2014 für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. Mai 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland