Nachdem sich die Kommission fast zwei Jahre lang immer wieder bemüht hat, auf der Grundlage des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips einen konstruktiven Dialog mit der polnischen Regierung aufzunehmen, hatte sie im Dezember 2017 festgestellt, dass in Polen die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit besteht. Die Kommission unterbreitete dem Rat daher einen Vorschlag zur Annahme eines Beschlusses nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union.
Die Europäische Kommission wurde tätig, um die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu schützen. Infolge der Justizreformen in Polen steht die Justiz des Landes nun unter der politischen Kontrolle der regierenden Mehrheit. Diese fehlende Unabhängigkeit der Justiz wirft ernste Fragen hinsichtlich der wirksamen Anwendung des EU-Rechts vom Investitionsschutz bis zur gegenseitigen Anerkennung so unterschiedlicher Entscheidungen wie Sorgerechtsbeschlüssen oder Europäischen Haftbefehlen auf.
Die polnische Regierung wurde in der Empfehlung der Kommission aufgefordert, die Probleme innerhalb von drei Monaten zu beheben und der Kommission die hierzu getroffenen Maßnahmen mitzuteilen. Die Frist läuft also noch bis zum 20. März. Die Kommission ist zur Fortsetzung eines konstruktiven Dialogs mit der polnischen Regierung bereit. Sollte die polnische Regierung die empfohlenen Maßnahmen umsetzen, ist die Kommission bereit, in enger Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat ihren begründeten Vorschlag zu überprüfen.
Niemand bestreite das Recht der Mitgliedstaaten, ihre Justiz zu reformieren, sagte Timmermans heute. Dies dürfe aber nicht dazu führen, die politische Kontrolle über die Justiz zu übernehmen.
Weitere Informationen:
Mitschnitt der Pressekonferenz von Vizepräsident Timmermans
Tagungsseite des Allgemeinen Rates
Rechtsstaatlichkeit: Europäische Kommission verteidigt Unabhängigkeit der Justiz in Polen
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27 Februar 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland