Deutschland und weitere elf Mitgliedstaaten haben bei der Kommission schriftlich beantragt, die nationale Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts als Teil des im März 2025 vorgelegten Pakets ReArm Europe Plan/Readiness 2030 zu aktivieren. Bei den weiteren Mitgliedstaaten handelt es sich um Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Polen, Portugal, die Slowakei und Slowenien.
Valdis Dombrovskis, EU-Kommissar für Wirtschaft und Produktivität sowie für Umsetzung und Vereinfachung, sagte: „Bereits 12 Mitgliedstaaten haben die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel beantragt, die erheblichen zusätzlichen Haushaltsspielraum für Investitionen in ihre Verteidigungskapazitäten und ihre Industrie bieten wird. Die Kommission wird weiterhin dafür sorgen, dass diese Flexibilität koordiniert wird, und die EU-Länder dabei unterstützen, auf höhere Verteidigungshaushalte umzusteigen und gleichzeitig eine solide Haushaltspolitik zu wahren. Wir sind offen für weitere Anfragen“.
Zusätzlicher Spielraum für die Erhöhung der Verteidigungsausgaben
Es wird erwartet, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anträge eingereicht werden, da mehrere Mitgliedstaaten ihr Interesse bekundet haben, diese Klausel in Anspruch zu nehmen. Die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel bietet den Mitgliedstaaten zusätzlichen Haushaltsspielraum, um die Verteidigungsausgaben zu erhöhen, während sie im Einklang mit dem von der Kommission im Rahmen des Pakets ReArm Europe Plan/Readiness 2030 veröffentlichten Papier innerhalb der EU-Haushaltsvorschriften bleiben.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und seine Bedrohung der europäischen Sicherheit stellen außergewöhnliche Umstände dar, die aufgrund der dringenden Notwendigkeit, ihre Verteidigungsfähigkeiten auszubauen, erheblichen Druck auf die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten ausüben.
Nationale Ausweichklausel gibt Flexibilität
Als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Bedrohung der europäischen Sicherheit hat die EU ein ehrgeiziges Verteidigungspaket vorgelegt, das finanzielle Hebel bietet, um Investitionen in den Verteidigungssektor der Union anzukurbeln, auch über die nationale Ausweichklausel. Die Aktivierung der Klausel gibt diesen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, von ihren gebilligten Nettoausgabenpfaden oder ihrem Korrekturpfad im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit abzuweichen. Diese Flexibilität ist für den Fall vorgesehen, dass außergewöhnliche Umstände, die sich der Kontrolle des Mitgliedstaats entziehen, erhebliche Auswirkungen auf seine öffentlichen Finanzen haben, wie dies derzeit der Fall ist.
Um die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, wird die Abweichung vom empfohlenen Nettoausgabenpfad für jedes Aktivierungsjahr bis 2028 auf höchstens 1,5 Prozent des BIP an zusätzlichen Verteidigungsausgaben begrenzt.
Die Kommission wird nun die Anträge der Mitgliedstaaten prüfen, um dem Rat Empfehlungen zur Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des bevorstehenden Pakets zum Europäischen Semester im Frühjahr 2025 zu unterbreiten. Der Rat hat dann einen Monat Zeit, um über die Angelegenheit zu entscheiden.
Hintergrund
Zusammen bilden die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel für Verteidigungszwecke und das Darlehen „Security Action for Europe“ (SAFE) das Rückgrat des am 19. März vorgelegten ReArm Europe Plan / Readiness 2030. Dies ist ein ehrgeiziges Verteidigungspaket, das den EU-Mitgliedstaaten finanzielle Hebel zur Verfügung stellt, um einen Anstieg der Investitionen in Verteidigungsfähigkeiten voranzutreiben. Im Rahmen des SAFE-Darlehens wird die Kommission auf den Kapitalmärkten bis zu 150 Milliarden Euro aufbringen und dabei auf ihren bewährten einheitlichen Finanzierungsansatz zurückgreifen. Die Inanspruchnahme des SAFE-Darlehens kann durch die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel ergänzt werden, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Investitionen in die europäische Verteidigung erheblich und rasch zu erhöhen.
Während die Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Ausweichklausel von zusätzlichem Spielraum für Verteidigungsausgaben profitieren werden, gelten die EU-Haushaltsvorschriften weiterhin in vollem Umfang. Abweichungen von den gebilligten Nettoausgabenpfaden, die nicht angegeben sind, werden gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 für den gesamten Aktivierungszeitraum überwacht.
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Stabilitäts- und Wachstumspakt
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. Mai 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland