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Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. Juni 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Vertragsverletzungsverfahren: Aktuelle Entscheidungen zu Deutschland

Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission heute (Donnerstag) auch zwei neue Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Zum einen haben aus Sicht der Kommission Deutschland und acht weitere...

Die Verordnung über das Recycling von Schiffen soll dieses umweltfreundlicher und sicherer machen. Vor allem soll gewährleistet werden, dass Schiffe unter der Hoheitsgewalt eines EU-Mitgliedstaats (d. h. die die Flagge eines EU-Mitgliedstaats führen) auf sichere und umweltgerechte Weise recycelt werden. Es ist unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten ihren zentralen Verpflichtungen zur Benennung der zuständigen Behörden, Verwaltungen und Kontaktpersonen sowie zur Annahme nationaler Rechtsvorschriften zur Durchsetzung dieser EU-Bestimmungen und der geltenden Sanktionen nachkommen. Die Mitgliedstaaten mussten diese Verpflichtungen bis zum 31. Dezember 2018 erfüllen und der Kommission die benannten Behörden und nationalen Durchsetzungsbestimmungen melden. Die fraglichen Mitgliedstaaten – neben Deutschland Kroatien, Zypern, Griechenland, Italien, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden – haben dies jedoch bis heute nicht oder nicht vollständig getan.

Gemäß der Dienstleistungsrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten einheitliche Ansprechpartner einrichten, die Dienstleister und Angehörige reglementierter Berufe bei der Überwindung administrativer Hürden für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit unterstützen sollen. Diese Ansprechpartner sind für den freien Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt sehr wichtig. In den heute versandten Aufforderungsschreiben unterstreicht die Kommission, welche Mängel die 28 Mitgliedstaaten in Bezug auf die praktischen Umsetzung der Anforderungen an die einheitlichen Ansprechpartner gemäß der Dienstleistungsrichtlinie und der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen beheben müssen. Diese Mängel betreffen die Verfügbarkeit und die Qualität von Online-Informationen über die Anforderungen und Verfahren für Dienstleister und Angehörige reglementierter Berufe, die ihre Rechte im Binnenmarkt wahrnehmen möchten. Weitere Probleme betreffen den Zugang zu Online-Verfahren und den Abschluss dieser Verfahren über die einheitlichen Ansprechpartner, beispielsweise von grenzüberschreitenden Nutzern.

Gemäß den EU-Verträgen kann die Kommission rechtliche Schritte in Form von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten, die das EU-Recht nicht oder nicht vollständig umsetzen. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab (Aufforderungsschreiben, mit Gründen versehene Stellungnahme, Anrufung des EuGH).

Weitere Informationen

Factsheet zu den wichtigsten Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren im Juni

Informationen zum Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske,) Tel.: +49 (30) 2280-2190 und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA frageaterlebnis-europa [dot] eu (per E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Juni 2019
Autor
Vertretung in Deutschland