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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Oktober 2017Vertretung in Deutschland

Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen NGO-Gesetz und Hochschulgesetz

Die EU-Kommission geht weiter rechtlich gegen Ungarn vor. Wegen des ungarischen Gesetzes über aus dem Ausland finanzierte nichtstaatliche Organisation hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens...

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Vertragsverletzungsverfahren wegen NGO-Gesetz

Die Europäische Kommission hat heute an Ungarn eine mit Gründen versehene Stellungnahme – zweiter Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens – wegen seines Gesetzes über aus dem Ausland finanzierte NGOs übermittelt.

Der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission zum ungarischen NGO-Gesetz war am 14. Juli ein Aufforderungsschreiben der Kommission vorausgegangen. Die Kommission hat beschlossen, rechtliche Schritte gegen Ungarn wegen Verstoßes gegen seine Verpflichtungen aus den Bestimmungen des Vertrags über den freien Kapitalverkehr einzuleiten, da einige Bestimmungen des NRO-Gesetzes Spenden aus dem Ausland an Organisationen der Zivilgesellschaft mittelbar diskriminieren und unverhältnismäßig einschränken. Über diese Bedenken hinaus ist die Kommission der Ansicht, dass Ungarn gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten verstößt – d. h. Rechte, die in der in Verbindung mit den Bestimmungen des EU-Vertrags auszulegenden Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbrieft sind.

Ungarn antwortete auf das Aufforderungsschreiben der Kommission am 14. August. Nach sorgfältiger Prüfung der von Ungarn vorgebrachten Erläuterungen kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass ihre schwerwiegenden Bedenken nicht ausgeräumt wurden.

Ungarn verfügt nun über eine Frist von einem Monat, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um der mit Gründen versehenen Stellungnahme nachzukommen. Sollte Ungarn keine zufriedenstellende Antwort auf die mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

Vertragsverletzungsverfahren wegen Hochschulgesetz

Die Kommission hat Ungarn eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme zum ungarischen Hochschulgesetz übermittelt. Dieser Entscheidung der Kommission waren bereits eine mit Gründen versehene Stellungnahme am 14. Juli und ein Aufforderungsschreiben am 26. April vorausgegangen.

In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme machte die Kommission geltend, dass das ungarische Gesetz gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen verstößt, in der gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen. Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass die neuen Rechtsvorschriften dem Recht auf akademische Freiheit, dem Recht auf Bildung und der unternehmerischen Freiheit, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, zuwiderlaufen.

Des Weiteren ist die Kommission der Ansicht, dass sie den rechtlichen Verpflichtungen zuwiderlaufen, die der EU aus dem internationalen Handelsrecht (dem Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO)) erwachsen. Ungarn antwortete der Kommission am 14. August.

In ihrer heutigen ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme führt die Kommission ihre Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Hochschulgesetzes mit den GATS-Verpflichtungen der EU weiter aus. Da die ungarischen Behörden seit der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom Juli 2017 Kenntnis hatten von der ausführlichen Analyse der Kommission betreffend die GATS-Bestimmungen, verfügt Ungarn über zwei Wochen, um die zusätzlichen Klarstellungen zu liefern. Sollte Ungarn keine zufriedenstellende Antwort auf die mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

Weitere Informationen:

Aufforderungsschreiben zum ungarischen NRO-Gesetz

Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren im Oktober 2017 siehe MEMO/17/3494.

Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein: MEMO/12/12 (Infografik).

Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Oktober 2017
Autor
Vertretung in Deutschland