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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 7. Mai 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Vertragsverletzungsverfahren: zwei Entscheidungen zu Deutschland

Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Verstößen gegen oder Nichtumsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission entschieden, Deutschland sowie Ungarn und Österreich aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-Vorschriften bei der Abstimmung in der Donaukommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Europäische Kommission hat ebenfalls beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland und weitere 18 Mitgliedstaaten zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen. 

Mobilität und Verkehr

Auf der 96. Plenartagung der Donaukommission am 14. Dezember 2021 stimmten Deutschland, Ungarn und Österreich für einen Beschluss über die Anerkennung von Schiffspersonaldokumenten, eine unter das EU-Recht (Richtlinie (EU) 2017/2397 und Richtlinie (EU) 2021/1233) fallende Angelegenheit. Dies geschah vor dem Erlass eines Beschlusses des Rates zur Festlegung des Standpunkts der Union zum vorgesehenen Rechtsakt der Donaukommission (Artikel 218 Absatz 9 AEUV) und trotz der Aufforderung der Kommission, über diesen Punkt ohne einen solchen Beschluss des Rates nicht abzustimmen, was einen Verstoß gegen die ausschließliche Außenkompetenz der EU (Artikel 3 Absatz 2 AEUV) und den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit (Artikel 4 Absatz 3 EUV) darstellt. Die Kommission hat diesen drei Mitgliedstaaten Aufforderungsschreiben übermittelt, denen am 25. Juli 2024 mit Gründen versehene Stellungnahmen folgten. In ihren Antworten widersprachen alle drei Mitgliedstaaten dem Standpunkt der Kommission. Nach Prüfung der Argumente der Mitgliedstaaten bestätigte die Kommission ihre Auffassung, dass Deutschland, Ungarn und Österreich gegen die oben genannten Artikel verstoßen haben.  Daher hat die Kommission beschlossen, Deutschland (INFR(2022)2046), Ungarn (INFR(2022)2048) und Österreich(INFR(2022)2045) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.  Weitere Informationen hierzu in der Pressemitteilung.

Digitale Wirtschaft

Die Mitgliedstaaten mussten die NIS-2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit ihr soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU sichergestellt werden. Sie gilt für Einrichtungen in wesentlichen Sektoren wie öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten, IKT-Verwaltungsdiensten und digitalen Diensten, aber auch in den Bereichen Abwasser- und Abfallbewirtschaftung, Raumfahrt, Gesundheit, Energie, Verkehr, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdienste und öffentliche Verwaltung. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie ist von zentraler Bedeutung für die weitere Verbesserung der Resilienz und der Kapazitäten der in diesen Bereichen tätigen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie der EU als Ganzes, auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren. Die Kommission hat daher beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten zu richten. Neben Deutschland sind das Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden. Sie müssen nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.

Hintergrund

Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden. Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission werden im Folgenden nach Politikfeldern geordnet vorgestellt.

Gleichzeitig stellt die Kommission mit den Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren im Mai 83 Verfahren ein, in denen die Probleme mit den betreffenden Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind.

Die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission und die Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten können anhand von interaktiven Karten und anpassbaren Grafiken verfolgt werden. Weitere Informationen zum Werdegang der einzelnen Fälle und zu sämtlichen Beschlüssen über Vertragsverletzungsverfahren sind im Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren zu finden. Für nähere Informationen über den Ablauf des EU-Vertragsverletzungsverfahrens siehe die Seite mit allen Fragen & Antworten.

 Weitere Informationen:

Vertragsverletzungsverfahren im Mai: wichtigste Beschlüsse

Pressemitteilung: Kommission beschließt, DEUTSCHLAND, UNGARN und ÖSTERREICH aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-Vorschriften bei der Abstimmung in der Donaukommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen

Pressekontakte: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Mai 2025
Autor
Vertretung in Deutschland