Wie können die geltenden Umwelthaftungsvorschriften, die auf dem Verursacherprinzip basieren, verbessert werden? Zu dieser Frage hat die EU-Kommission heute (Donnerstag) eine öffentliche Konsultation gestartet. „Die Umwelthaftungsrichtlinie ist ein wichtiges Gesetz, das dazu beiträgt, Umweltschäden zu verhindern und sie auf Kosten der Verursacher vollständig zu beheben. Wir müssen jedoch dafür sorgen, dass dieses Gesetz sein volles Potenzial entfaltet“, so EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Unternehmen und Behörden können bis zum 4. August ihre Meinung kundtun.
Im Rahmen der Evaluierung wird untersucht, wie die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zur Vermeidung von Umweltverschmutzung durch die nationalen Behörden verbessert werden kann, um zur Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels der EU beizutragen. Indem Unternehmen für Umweltschäden haftbar gemacht werden, sollen sie Anreize erhalten, die Umweltrisiken ihrer Tätigkeiten zu minimieren.
Mit der heutigen Konsultation fordert die Kommission Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Kreise auf, sich zur Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften zu äußern und so in den Bewertungsprozess einzubringen, der ein Jahr lang dauern wird. Die Konsultation läuft bis zum 4. August 2022.
Weitere Informationen:
Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Mai 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland