(30.08.2016) – Wettbewerbskommissarin Vestager erklärte: „Ich freue mich bestätigen zu können, dass wir eine informelle Verständigung mit den deutschen Behörden erzielt haben über das weitere Vorgehen in einer Reihe von Beihilfefällen, die für die deutsche Energiewende wichtig sind. Wir haben Lösungen zu einer Reihe offener Punkte gefunden, die es der Kommission ermöglichen, die detaillierte Prüfung dieser Regelungen im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen wiederaufzunehmen. Die Rolle der EU-Beihilfevorschriften ist es sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Energieerzeugung in einer Weise fördern, die für die Steuerzahler kosteneffizient ist und den Wettbewerb auf den Energiemärkten nicht verzerrt.“
In den letzten Monaten wurden intensive Diskussionen zwischen der Kommission und den deutschen Behörden geführt. Auf deren Grundlage hat Deutschland eine Reihe von Änderungen des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes vorgeschlagen. Die von den deutschen Behörden vorgeschlagenen Änderungen zielen auf die Gewährleistung der Einhaltung der Unionsregeln über staatliche Beihilfen ab, insbesondere der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014.
In den kommenden Wochen und Monaten wird die Kommission die Überprüfung der angemeldeten Maßnahmen auf dieser Grundlage abschließen und weiter daran arbeiten, die letzten ausstehenden Fragen zu klären, so auch in Bezug auf die Entlastung von energieintensiven Nutzern von der KWK-Umlage. Sobald die Fälle beschlussreif sind, werden sie dem Kollegium der Kommissionsmitglieder zur Entscheidung vorgelegt.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. August 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland