EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Mrd. EUR erreicht. Mehr als die Hälfte der Europäer kaufen jetzt auch über das Internet ein. Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt. Das verstößt gegen das EU‑Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Unsere heutigen Beschlüsse zeigen, dass die EU‑Wettbewerbsvorschriften die Verbraucher schützen, wenn Unternehmen stärkerem Preiswettbewerb und besseren Auswahlmöglichkeiten im Weg stehen.“
Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer nahmen vertikale Preisbeschränkungen in Form von Fest- oder Mindestpreisbindungen vor, indem sie die Möglichkeiten ihrer Online-Einzelhändler beschränkten, die Einzelhandelspreise für gängige Elektronikprodukte wie Küchengeräte, Notebooks und Hi-Fi-Geräte eigenständig festzulegen.
Die vier Hersteller schalteten sich besonders bei Online-Einzelhändlern ein, die ihre Produkte zu niedrigen Preisen anboten. Wenn sich diese Einzelhändler nicht an die von den Herstellern verlangten Preise hielten, sahen sie sich mit Drohungen oder Sanktionen konfrontiert, wie etwa einem Belieferungsstopp. Viele Online-Einzelhändler, auch die größten, setzen Preisalgorithmen ein, durch die ihre Einzelhandelspreise automatisch an die Preise der Wettbewerber angepasst werden. Daher wirkten sich die Beschränkungen für die Online-Einzelhändler des Niedrigpreissegments auf die gesamten Online-Preise für die jeweiligen Elektronikprodukte aus.
Ferner konnten die Hersteller durch hochentwickelte Überwachungsinstrumente die Wiederverkaufspreisbildung im Vertriebsnetz verfolgen und im Falle von Preissenkungen rasch eingreifen.
Die Preismaßnahmen beschränkten den wirksamen Preiswettbewerb zwischen den Einzelhändlern und führten zu höheren Preisen, die sich unmittelbar auf die Verbraucher auswirkten.
Asus mit Sitz in Taiwan überwachte den Wiederverkaufspreis von Einzelhändlern für bestimmte PC-Hardware und Elektronikprodukte wie Notebooks und Displays. Das Verhalten des Unternehmens betraf zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Frankreich) und dauerte von 2011 bis 2014. Asus forderte von Einzelhändlern Preiserhöhungen, wenn diese Produkte zu Preisen verkauften, die unter den von Asus empfohlenen Wiederverkaufpreisen lagen.
Denon & Marantz mit Sitz in Japan nahmen für Audio- und Videogeräte wie Kopfhörer und Lautsprecher der Marken Denon, Marantz und Boston Acoustics in Deutschland und den Niederlanden zwischen 2011 und 2015 vertikale Preisbindungen vor.
Philips mit Sitz in den Niederlanden nahm zwischen Ende 2011 und 2013 in Frankreich für eine Reihe von Elektronikprodukten wie Küchengeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Heimkino- und -videosysteme, elektrische Zahnbürsten, Haartrockner und Haarschneider vertikale Preisbindungen vor.
Neben vertikalen Preisbeschränkungen für Produkte wie Heimkinogeräte, iPod-Lautsprecher, Lautsprecheranlagen und Hi-Fi-Geräte beschränkte Pioneer (mit Sitz in Japan) auch die Möglichkeit seiner Einzelhändler, grenzüberschreitend an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten zu verkaufen, um unterschiedliche Wiederverkaufspreise in verschiedenen Mitgliedstaaten beizubehalten. Dazu wurden beispielsweise Bestellungen von Einzelhändlern, die grenzüberschreitend verkaufen, nicht bearbeitet. Das Verhalten von Pionier dauerte von Anfang 2011 bis Ende 2013 und betraf 12 Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Spanien, Portugal, Schweden, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und Norwegen).
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Juli 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland