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Vertretung in Deutschland
Presseartikel11. November 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Von der Leyen begrüßt vorläufige Einigung auf langfristigen EU-Haushalt und Aufbauinstrument „NextGenerationEU“

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßt die gestern (Dienstag) erreichte vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und der deutschen Ratspräsidentschaft über den nächsten langfristigen EU-Haushalt und das...

„Die Hilfe wird für die Bürger und für die Unternehmen benötigt, die von der Coronavirus-Krise schwer betroffen sind. Mit unserem Aufbauplan werden wir die Pandemie von einer Herausforderung zu einer Chance machen. Sie wird eine Erholung ermöglichen, die durch den ökologischen und digitalen Wandel vorangetrieben wird“, sagte von der Leyen.

Der für den Haushalt zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn, der sich seit Beginn des Mandats für die Einigung eingesetzt hatte, bemerkte seinerseits: „Dank der erreichten Einigung wird es möglich sein, spezifische Programme im Rahmen des langfristigen Haushalts für den Zeitraum 2021-2027 (u. a. Horizont Europa, Erasmus+, EU4Health) auszubauen. Das Gesamtvolumen des langfristigen EU-Haushalts wird sich zusammen mit dem Instrument NextGenerationEU auf über 1,8 Billionen Euro belaufen. Dieser Haushalt wird eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung des Wiederaufbaus spielen. Zudem wird sichergestellt, dass die traditionellen Empfänger von EU-Mitteln in dieser für alle äußerst herausfordernden Zeit ausreichende Mittel zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit erhalten.“

Die wichtigsten Aspekte des Kompromisses:

  • Über 50 Prozent der Mittel dienen der Unterstützung der Modernisierung durch politische Maßnahmen. So werden Forschung und Innovation über Horizont Europa unterstützt, eine faire Klimawende und eine faire Digitalisierung über den Fonds für einen gerechten Übergang und das Programm „Digitales Europa“, Vorsorge, Wiederaufbau und Resilienz über die Aufbau- und Resilienzfazilität, rescEU sowie das neue Gesundheitsprogramm EU4Health.
  • Für traditionelle Politikbereiche wie die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik wird es weiterhin erhebliche finanzielle Unterstützung geben. Diese ist sowohl für die Stabilität in Krisenzeiten als auch für die Modernisierung dieser Politikbereiche, die zum Wiederaufbau sowie zur grünen und digitalen Wende beitragen sollte, dringend notwendig.
  • 30 Prozent der EU-Mittel werden zur Bekämpfung des Klimawandels ausgegeben, dem damit – im bisher umfangreichsten EU-Haushalt – ein höherer Anteil als je zuvor gewidmet wird. Im Rahmen des Pakets werden auch der Schutz der biologischen Vielfalt und die Geschlechtergleichstellung besonderes Augenmerk erhalten.
  • Der Haushalt wird über verstärkte Flexibilitätsmechanismen verfügen, sodass die Kapazitäten zur Deckung von unvorhergesehenem Bedarf auch tatsächlich vorhanden sind. Der Haushalt kann damit nicht nur den Gegebenheiten von heute, sondern auch den Unwägbarkeiten von morgen gerecht werden.
  • Gemäß dem im Mai 2020 vorgelegten Vorschlag, auf den sich die Staats- und Regierungschefs der EU am 21. Juli 2020 geeinigt hatten, wird die EU zur Finanzierung des Wiederaufbaus Gelder auf den Finanzmärkten aufnehmen – was sie kostengünstiger tun kann als viele Mitgliedstaaten – und die Mittel weitergeben.
  • Ein klarer Fahrplan für neue Eigenmittel soll zur Rückzahlung der aufgenommenen Mittel beitragen. Die Kommission hat sich verpflichtet, bis Juni 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem und eine Digitalabgabe vorzulegen, damit diese spätestens am 1. Januar 2023 eingeführt werden können. Die Kommission wird zudem im Frühjahr 2021 das EU-Emissionshandelssystem einschließlich der Möglichkeit seiner Ausweitung auf den Luft- und Seeverkehr überprüfen. Sie wird dabei bis Juni 2021 eine neue Eigenmittelkategorie auf der Grundlage des Emissionshandelssystems vorschlagen und Vorschläge für weitere neue Eigenmittel vorlegen, zu denen eine Finanztransaktionssteuer und ein finanzieller Beitrag im Zusammenhang mit dem Unternehmenssektor oder eine neue gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage gehören könnten. Die Kommission wird nach Möglichkeit bis Juni 2024 einen Vorschlag unterbreiten.
  • Was den Schutz des EU-Haushalts betrifft, so wird die EU nun, wie am 5. November vereinbart, erstmals über einen besonderen Mechanismus zum Schutz ihres Haushalts vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit verfügen. Dabei werden die Endbegünstigten von EU-Mitteln in den betroffenen Mitgliedstaaten durch diesen Mechanismus jedoch nicht beeinträchtigt.

Nächste Schritte

Die MFR-Verordnung und die heute gebilligte Interinstitutionelle Vereinbarung müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat entsprechend deren jeweiliger Rolle und gemäß den geltenden Verfahren förmlich angenommen werden.

Parallel dazu müssen die Arbeiten für eine endgültige Annahme aller anderen Elemente des Pakets, einschließlich der sektoralen Rechtsvorschriften und des Eigenmittelbeschlusses, fortgesetzt werden.

Im Falle des Eigenmittelbeschlusses, der es der Kommission ermöglichen wird, Mittel aufzunehmen, ist auch eine Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften erforderlich. Das Europäische Parlament hat auf seiner Plenarsitzung im September bereits eine positive Stellungnahme zu diesem Rechtsakt abgegeben. Die Annahme durch den Rat ist der nächste Schritt.

Parallel dazu müssen Verhandlungen über den Jahreshaushaltsplan für 2021 stattfinden. Die 21-tägige Vermittlungsfrist, in der das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung erzielen sollten, läuft in diesem Jahr vom 17. November bis zum 7. Dezember.

Die Kommission ist nach wie vor ohne Einschränkungen dazu bereit, das Verfahren zu begleiten.

Hintergrund

Am 2. Mai 2018 legte die Kommission ihren Vorschlag für den nächsten langfristigen EU-Haushalt vor. Unmittelbar im Anschluss an den Rahmenvorschlag wurden Legislativvorschläge für die 37 sektoralen Programme (z. B. Kohäsion, Landwirtschaft, Erasmus, Horizont Europa usw.) unterbreitet. Zwischen 2018 und Anfang 2020 brachte die Kommission Hand in Hand mit dem turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz und in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament die Verhandlungen voran.

Als Reaktion auf die durch das Coronavirus verursachte beispiellose Krise schlug die Europäische Kommission am 27. Mai 2020 die Einführung des befristeten Aufbauinstruments NextGenerationEU über 750 Mrd. Euro sowie gezielte Aufstockungen des langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021-2027 vor.

Am 21. Juli 2020 erzielten die Staats- und Regierungschefs der EU eine politische Einigung über das Paket. Seither hielten das Europäische Parlament und der Rat unter Beteiligung der Europäischen Kommission 11 trilaterale politische Gespräche, sogenannte Triloge, über das Abkommen zur Feinabstimmung der endgültigen Parameter ab.

Weitere Informationen:

Factsheet

Website zum langfristigen Haushalt

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments

Pressemitteilung der deutschen Ratspräsidentschaft

Pressekontakt: Reinhard [dot] HOENIGHAUSatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. November 2020
Autor
Vertretung in Deutschland