In der Erklärung von Präsidentin Ursula von der Leyen heißt es weiter: „Das jüngste Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat zwei Angelegenheiten der Europäischen Union in den Blickpunkt gerückt: das Eurosystem und das europäische Rechtssystem. Wir haben die klare Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Mai genau zur Kenntnis genommen. In gleicher Weise hält die Europäische Kommission drei Grundprinzipien hoch: dass die Währungspolitik der Union eine Angelegenheit der ausschließlichen Zuständigkeit der Union ist; dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat; und dass Urteile der Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend sind.“ Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte abschließend, die Europäische Union sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die jederzeit gewahrt und verteidigt werden müsse. „Das ist, was uns zusammenhält. Das ist, wofür wir einstehen.“
Die Erklärung der Kommissionspräsidentin
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. Mai 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland