Kommissarin Jourová erklärte weiter: „Vorrangig sollten nun Maßnahmen zum Schutz des Wahlprozesses vor Cyber-Vorfällen und Cyberbedrohungen ergriffen werden, indem wir aktiv mit Online-Plattformen, den Medien und Anbietern von Informationstechnologie zusammenarbeiten, um die Integrität des Wahlprozesses zu schützen und sicherzustellen, dass die Bürger gut informiert sind.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte das Wahlkooperationsnetz in seiner Rede zur Lage der Union 2018 als eine der Maßnahmen vorgeschlagen, um Wahlen in Europa vor potentieller Manipulation zu schützen.
Das europäische Kooperationsnetz soll es den nationalen Behörden ermöglichen, potenzielle Gefahren rasch zu erkennen, Informationen auszutauschen und eine schnelle und gut koordinierte Reaktion zu gewährleisten. Das Kooperationsnetz wird sich zunächst mit den Europawahlen im Mai 2019 befassen. Das umfassende Ziel besteht allerdings darin, die Integrität aller nationalen, regionalen und lokalen Wahlen in der EU zu unterstützen. Bis zu vier Sitzungen sollen in diesem Jahr stattfinden, gefolgt von halbjährlichen Sitzungen ab 2020.
Jüngste Fälle haben gezeigt, dass Bürger das Ziel von Massendesinformationskampagnen im Internet werden können, die darauf abzielen, Wahlen die Glaubwürdigkeit und Legimitation zu nehmen. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern in rechtswidriger Weise missbraucht worden sind. Angriffe auf Wahlinfrastruktur und Kampagnen-Informationssysteme sind hybride Bedrohungen, die angegangen werden müssen. Im Vorfeld der Europawahlen im nächsten Jahr ist es daher von entscheidender Bedeutung, die demokratische Resilienz Europas zu stärken und sicherzustellen, dass die außerhalb des Internets geltenden Regeln zur Transparenz und zum Schutz der Wahlen vor ausländischer Einflussnahme auch im Internet Anwendung finden.
Die Europäische Kommission hat heute außerdem praktische Leitlinien für ihre Bediensteten beschlossen, die am Europa-Wahlkampf 2019 teilnehmen möchten. Die Leitlinien basieren auf den im Beamten-Statut festgelegten Grundsätzen. Die Teilnahme am Wahlkampf verpflichtet die Kommissionsmitarbeiter zu einer klaren Unterscheidung zwischen ihrer privaten Eigenschaft als Wahlkämpfer und ihrer offiziellen Eigenschaft als Mitarbeiter. Außerdem dürfen sie keine Mittel der Kommission für die Zwecke der Kampagne verwenden. Schließlich müssen die Mitarbeiter besondere Sorgfalt walten lassen, um die Vertraulichkeitsvorschriften einzuhalten und sich jeglicher Handlungen oder öffentlichen Meinungsäußerung zu enthalten, die sich negativ auf ihre Position auswirken könnten.
Weitere Informationen:
Daily News vom 27. Februar 2019
Tagesordnung der Sitzung und weitere Informationen über das Netzwerk der Europawahlen
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. Februar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland