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Vertretung in Deutschland
Presseartikel24. März 2020Vertretung in Deutschland

Vorfahrt für LKW: EU-Kommission veröffentlicht Hinweise zum Grenzmanagement in der EU

Um trotz der Coronakrise den freien Warenverkehr und damit die Grundversorgung der Menschen in der gesamten EU zu gewährleisten, hat die EU-Kommission am Montagnachmittag neue praktische Hinweise für das Grenzmanagement veröffentlicht. „Das EU...

In den Leitlinien werden die EU-Mitgliedstaaten gebeten, unverzüglich alle relevanten Übergangsstellen an Binnengrenzen innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) als sogenannte „Green Lane“-Übergangsstellen zu benennen. Diese „Green Lane“-Übergangsstellen sollten für alle Frachtfahrzeuge offen sein – unabhängig von den transportierten Waren. Zudem sollte der Grenzübertritt einschließlich aller Überprüfungen und Gesundheitskontrollen nicht länger als 15 Minuten dauern.

„Zudem sollen die „Green Lanes“ die Beschäftigten im Verkehrssektor, die in dieser Krise an vorderster Front stehen, schützen. Die Empfehlungen erleichtern ihnen ihre bereits sehr schwierige Tätigkeit und verbessern die Sicherheit und Vorhersehbarkeit ihrer Arbeit,“ ergänzte die EU-Kommissarin.

„Green Lane“-Grenzübergangsstellen

An den „Green Lane“-Grenzübergangsstellen sollten die Verfahren minimiert und auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Die Kontrollen und Überprüfungen sollten so durchgeführt werden, dass die Arbeitskräfte ihre Fahrzeuge nicht verlassen müssen, und die Fahrerinnen und Fahrer selbst sollten nur minimalen Kontrollen unterzogen werden. So sollten sie lediglich gebeten werden, ihren Personalausweis und Führerschein und erforderlichenfalls ein Schreiben ihres Arbeitgebers vorzuzeigen. Zudem sollten Dokumente auch elektronisch übermittelt oder vorgezeigt werden können.

Die Fahrerinnen und Fahrer und die Fahrzeuge sollten diskriminierungsfrei behandelt werden – unabhängig von Herkunfts- und Bestimmungsland, Staatsangehörigkeit oder Land der Fahrzeugzulassung.

Angesichts der aktuellen Situation werden die Mitgliedstaaten außerdem dringend aufgefordert, alle derzeit geltenden Straßenverkehrsbeschränkungen – etwa am Wochenende, nachts oder für bestimmte Sektoren – vorübergehend auszusetzen.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, sichere Transit-Korridore einzurichten, um es privaten Fahrerinnen und Fahrern und ihren Passagieren, wie z. B. Beschäftigten im Gesundheits- und Verkehrswesen sowie EU-Bürgerinnen und Bürgern, die in ihre Heimat zurückgebracht werden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zu ermöglichen, auf dem TEN-V-Netz in jeder Richtung mit Priorität durch das Land zu gelangen. Dabei müssen sie jedoch darauf achten, dass die vorgegebene Strecke streng einzuhalten ist und die mindestens erforderlichen Ruhepausen einzulegen sind. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass mindestens ein Flughafen in ihrem Land für die Rückführung von Bürgerinnen und Bürgern und für internationale Hilfsflüge genutzt werden kann.

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten

Nach der Video-Konferenz der EU-Verkehrsminister vom 18. März hat die Kommission ein Netz nationaler Kontaktstellen und eine Plattform eingerichtet, um Informationen über die Maßnahmen bereitzustellen, die die Mitgliedstaaten in der Coronakrise im Verkehrsbereich treffen. Die nationalen Kontaktstellen sollten den Betrieb der „Green Lane“-Grenzübergangsstellen unterstützen. Nachbarländer der EU werden gebeten, eng mit diesem Netz zusammenzuarbeiten, um den Warenfluss in alle Richtungen sicherzustellen.

Anwendung der Regeln auf Beschäftigte im Verkehrssektor

Im Interesse eines ungehinderten Transports empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, um einen freien Verkehr aller Arbeitskräfte im internationalen Verkehrswesen unabhängig vom Verkehrsträger sicherzustellen. Dazu sollten sie insbesondere Reisebeschränkungen und Quarantäne-Bestimmungen für Arbeitskräfte im Verkehrswesen, die keine Symptome aufweisen, aussetzen. So sollten sie beispielsweise nicht darauf bestehen, dass Beschäftigte im Verkehrswesen ein ärztliches Attest als Gesundheitsbescheinigung mit sich führen. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten im Verkehrsbereich sind darüber hinaus verstärkte Hygiene- und Betriebsmaßnahmen an Flughäfen, Häfen, Bahnhöfen und anderen Landverkehrsknotenpunkten erforderlich. Die heutigen Hinweise der Kommission umfassen eine vollständige Liste von Empfehlungen zum Schutz der Fahrerinnen und Fahrer vor dem Coronavirus (Anhang 2).

International anerkannte Bescheinigungen der beruflichen Befähigung sollten als Nachweis der Tätigkeit im internationalen Verkehrswesen als ausreichend angesehen werden. Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor (da nicht alle internationalen Fahrerinnen und Fahrer über eine solche Bescheinigung verfügen), sollte ein vom Arbeitgeber unterzeichnetes Schreiben (Anhang 3) akzeptiert werden.

Alle diese Grundsätze sollten auch auf Staatsangehörige von Drittstaaten angewandt werden, wenn dies erforderlich ist, um den freien Warenverkehr innerhalb der EU und in die EU sicherzustellen.

Hintergrund

Die Coronavirus-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf Verkehr und Mobilität in Europa. Die Lieferketten in Europa werden durch ein umfangreiches Netz von Güterverkehrsdiensten aufrechterhalten, an denen alle Verkehrsträger beteiligt sind. Kontinuierliche, ununterbrochene Güterverkehrsdienste zu Wasser, an Land und in der Luft sind von entscheidender Bedeutung, um für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt zu sorgen und in der aktuellen Gesundheitskrise wirksame Maßnahmen sicherzustellen.

Weitere Informationen

Mitteilung der Europäischen Kommission zur Umsetzung von „Green Lanes“ im Rahmen der Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen

Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen

Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Bewältigung der Coronakrise

Überblick über die nationalen Maßnahmen nach Ländern

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. März 2020
Autor
Vertretung in Deutschland