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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 20. Januar 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Vorläufige Anwendung des EU-Einheitspatents beginnt

EU-Fahne

Das Einheitspatent kann in Europa vorläufig angewandt werden, nachdem eine ausreichende Zahl von Mitgliedstaaten die Rechtsinstrumente ratifiziert hat. „Das Einheitspatent wird ab jetzt Realität“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton gestern (Mittwoch) in Brüssel. „Der Weg dorthin war lang und schwierig: Die Gespräche dauerten fast 50 Jahre und seit der über das Einheitspatent erzielten Einigung ist ein Jahrzehnt verstrichen.“ Der Weg für die vollständige Einführung des Einheitspatents in den kommenden 12 Monaten sei nun geebnet. Österreich hat am 18. Januar als letztes teilnehmendes Land seine Ratifizierungsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung beim Rat der EU hinterlegt. Damit hat die Frist für die vorläufige Anwendung begonnen.

„Aus Europa kommen einige der bahnbrechenden Innovationen. Wenn wir diesen Weg weiter beschreiten wollen, müssen wir den europäischen Unternehmen und insbesondere den KMU die richtigen Instrumente an die Hand geben, mit denen sie ihre Erfindungen schützen und Nutzen aus ihrem geistigen Eigentum ziehen können“, so Kommissar Breton.

Er betonte weiter: „Mit dem neuen einheitlichen Patentsystem wird genau dieses Ziel erreicht. Es wird nämlich für eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten in Europa sorgen und die Kosten für den Patentschutz senken. Zudem wird die Rechtssicherheit erhöht, indem die zentralisierte Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden Mitgliedstaaten erleichtert wird.

Davon werden alle Unternehmen, insbesondere KMU, profitieren. So werden beispielsweise die Gebühren, die für die Verlängerung eines in bis zu 25 Mitgliedstaaten geltenden Einheitspatents für einen Zeitraum von 10 Jahren anfallen, weniger als 5.000 Euro anstatt wie bisher etwa 29.000 Euro betragen. Durch das Einheitspatent wird auch die Diskrepanz verringert, die bei den Kosten des Patentschutzes zwischen Europa und den USA, Japan und anderen Drittländern besteht.

Patenten kommt als den wirksamsten Instrumenten im Bereich des geistigen Eigentums eine besondere strategische Bedeutung in einer wissensbasierten Wirtschaft zu. Heute ist jedoch eine Verschiebung auf dem Gebiet der Patentierungstätigkeit zu beobachten: Immer mehr Patente stammen aus Nicht-EU-Ländern.

Das Einheitspatent ist ein entscheidender Schritt, mit dem Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU in wichtigen strategischen Bereichen gestärkt und der ökologische und digitale Wandel in der EU unterstützt werden. Wir stellen damit sicher, dass unsere immateriellen Vermögenswerte – d. h. unsere Ideen und Erfindungen – geschützt werden und greifbare Fortschritte bringen.“

Während des Zeitraums der vorläufigen Anwendung des Übereinkommens über eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit wird das einheitliche Patentgericht die notwendigen Maßnahmen abschließen, um den operativen Start des neuen Systems zu gewährleisten.

Die operative Einführung des einheitlichen Patentsystems wird am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung der letzten erforderlichen Urkunde zur Ratifizierung des Übereinkommens über eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit beginnen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 20. Januar 2022

Das Statement von Thierry Breton

Informationen zum Patent

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410 und Mobil: 0049 152 0919 2810. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Januar 2022
Autor
Vertretung in Deutschland