Auf Unternehmensdienstleistungen, von denen viele reglementierte Dienstleistungen sind, entfallen rund 13 Prozent der Wertschöpfung und rund 14 Prozent der Beschäftigung in der EU. Diese Wirtschaftszweige erbringen Vorleistungen für sämtliche industriellen Ökosysteme und spielen in der europäischen Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Dies bedeutet, dass ein gut funktionierender Sektor reglementierter Dienstleistungen eine wichtige Quelle für Wirtschaftswachstum und Wohlstand sein kann. Das reibungslose Funktionieren dieses Bereichs wird für eine robuste wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise eine wichtige Rolle spielen.
Die aktualisierten Empfehlungen nehmen Bezug auf die sehr begrenzten Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Reform der Berufsreglementierung erzielt haben, seit 2017 die ursprünglichen Empfehlungen dazu veröffentlicht wurden. Nur wenige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um unverhältnismäßige Regelungen zu beseitigen. Insgesamt entsprachen die Reformen den Empfehlungen der Kommission nur teilweise. In den meisten Mitgliedstaaten verbleibt erheblicher Spielraum für weitere regulatorische Verbesserungen.
Gezielte wirksame Strukturreformen in diesen Bereichen würden von der Pandemie besonders betroffenen industriellen Ökosystemen in Europa zugutekommen, indem ein offeneres Unternehmensumfeld geschaffen wird, durch das Auswahl, Preise und Verfügbarkeit von Dienstleistungen für Verbraucher und Industrie verbessert werden.
Die Empfehlungen konzentrieren sich auf sieben reglementierte Unternehmensdienstleistungen mit hohem Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotenzial: Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Buchprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer. Die Empfehlungen beziehen sich auf nationale Vorschriften, die den Zugang zu diesen Dienstleistungen und deren Ausübung regeln. Dabei werden beispielsweise große Tätigkeitsbereiche Fachleuten mit spezifischen Qualifikationen vorbehalten oder die zulässigen Arten von Unternehmensformen und Eigentumsstrukturen eingeschränkt. Diese Praktiken können den Wettbewerb sowie den Zugriff von Unternehmen auf Kapital, Skaleneffekte und Innovationen einschränken. In der Tat werden die Aspekte Zugang zu reglementierten Berufen und deren Ausübung immer wieder als eines der größten Hindernisse für Unternehmen im Binnenmarkt ermittelt.
Um dem abzuhelfen, wird Folgendes empfohlen:
i) Überwachung der Reformfortschritte;
ii) Sensibilisierung für belastende Regulierung;
iii) Ermittlung von Reformbereichen mit dem größten wirtschaftlichen Potenzial.
In der Mitteilung wird analysiert und bewertet, wie restriktiv sich jeweils Hindernisse auswirken, die für vergleichbare Berufe in den Mitgliedstaaten bestehen. Dazu wird ein quantitativer Indikator herangezogen.
Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Empfehlungen gehören zu der ehrgeizigen Agenda der Kommission, den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen stärker zu integrieren und ihn wettbewerbsfähiger und dynamischer zu gestalten, wie es in der aktualisierten neuen Industriestrategie von 2020[2] dargelegt ist. Damit wird eine der wichtigsten Maßnahmen im langfristigen Aktionsplan der Kommission zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften[3] vollzogen.
Hintergrund
Mit dieser Mitteilung werden die Empfehlungen für nationale Reformen der Berufsreglementierung, die 2017 an die Mitgliedstaaten gerichtet wurden, aktualisiert und bekräftigt. Sie ist Teil der Folgemaßnahmen zur „gegenseitigen Evaluierung“, die in der überarbeiteten Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen von 2013 (2013/55/EU) vorgesehen ist.
Den Empfehlungen ist eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit ausführlicheren Analysen der nationalen Vorschriften für bestimmte freiberufliche Dienstleistungen beigefügt.
Weitere Informationen:
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
2017 veröffentlichte Mitteilung über Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John, ) Tel.: +49 (30) 2280-2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. Juli 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland