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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 11. September 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Wasserresilienz und Einsatz von Psychedelika: Kommission registriert zwei neue Europäische Bürgerinitiativen

Flaggen EU-Kommission Brüssel
European Union

Die EU-Kommission hat die Registrierung von zwei neuen Europäische Bürgerinitiativen beschlossen: „EBI für ein wasserintelligentes und -resilientes Europa“ und „PsychedeliCare“.

EBI für ein wasserintelligentes und -resilientes Europa

Mit der „EBI für ein wasserintelligentes und -resilientes Europa“ verfolgen die Organisatorinnen und Organisatoren unter anderem folgende Ziele: Einsatz für einen Wasser-Aktionsplan, Anhebung von Wasserresilienz auf die gleiche Prioritätsstufe wie Dekarbonisierung, Verringerung des Wasserfußabdrucks der Gesellschaft, Beschleunigung des Übergangs zu einer wassereffizienten Industrie und Landwirtschaft, Sicherstellung der richtigen Kompetenzen für eine Wirtschaft mit intelligenter Wassernutzung, Unterstützung von Wiederherstellungs- und Schutzmaßnahmen und Gewährleistung des Rechts auf sauberes und sicheres Wasser und Sanitäreinrichtungen.

EBI „PsychedeliCare“

Die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative „PsychedeliCare“ fordern die Kommission dazu auf, die Erarbeitung eines Expertenkonsenses über psychedelische Behandlungsstandards und die Einführung substanz-unterstützter Psychotherapie sowie den Aufbau von Kapazitäten für multidisziplinäre Schulungsprogramme zu unterstützen. Darüber hinaus fordern sie eine Förderung der Forschung zu therapeutischen Anwendungen von Psychedelika und die Entwicklung von Forschungsnetzwerken. Außerdem sollen auf internationaler Ebene gemeinsame Standpunkte vertreten werden, um sich für Regelungen für psychedelische Verbindungen einzusetzen.

Beide EBI sind rechtlich zulässig – die inhaltliche Prüfung steht noch aus

Beide Europäischen Bürgerinitiativen erfüllen die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass sie rechtlich zulässig sind. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Der Beschluss, eine Initiative zu registrieren, beruht auf einer rechtlichen Prüfung ihrer Zulässigkeit gemäß der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative. Er greift weder den rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu diesen Initiativen noch den Maßnahmen vor, die sie gegebenenfalls ergreifen würde, falls eine dieser Initiativen die erforderliche Unterstützung von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und -Bürgern erhält.

Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorinnen und Organisatoren wider und ist nicht als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten und wird in jedem dieser Mitgliedstaaten eine gewisse Mindestzahl erreicht, so muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative gibt den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument an die Hand, um ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit Einführung der Europäische Bürgerinitiative hat die Kommission 118 Initiativen registriert.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

„EBI für ein wasserintelligentes und -resilientes Europa“

„PsychedeliCare“

Die Europäische Bürgerinitiative in Zahlen

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

#EUTakeTheInitiative-Kampagne

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. September 2024
Autor
Vertretung in Deutschland