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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Mai 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Websites und Apps des öffentlichen Sektors in Zukunft EU-weit barrierefrei

Verwaltungen, Polizei, Krankenhäuser: Alle Behörden in der EU müssen in Zukunft für einen barrierefreien Zugangs zu ihren Websites und Apps sorgen, insbesondere für blinde, gehörlose und schwerhörige Menschen. Die Verhandlungsführer des Europäischen...

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Der Text muss noch formal vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Sobald er im Amtsblatt veröffentlicht ist, müssen ihn alle 28 EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umsetzen.

Etwa 80 Millionen Menschen in der EU sind von einer Behinderung betroffen. Mit der zunehmenden Alterung der EU-Bevölkerung wird diese Zahl bis zum Jahr 2020 voraussichtlich auf 120 Millionen Menschen ansteigen.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, begrüßte die Einigung: „Jeder einzelne sollte Zugang zum Internet haben. Man kann nicht Millionen von Europäerinnen und Europäern außen vor lassen. Die heute Abend erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt hin zum Digitalen Binnenmarkt, bei dem es um die Beseitigung von Barrieren geht, so dass alle Bürgerinnen und Bürger Europas die digitale Welt optimal nutzen können.“

Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, sagte hierzu: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Millionen von Bürgerinnen und Bürgern Europas aus der digitalen Gesellschaft ausgeschlossen werden. Mit der nun erzielten Einigung wird sichergestellt, dass bei der Nutzung von Internet und mobilen Apps alle über die gleichen Chancen verfügen, so dass sie in einem volleren Umfang am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und mehr Unabhängigkeit genießen können.“

Der vereinbarte Text der Richtlinie:

- gilt für Websites und Apps öffentlicher Stellen mit wenigen Ausnahmen (z. B. Rundfunkanstalten, Echtzeitübertragungen).

- verweist auf Standards, durch die Websites und Apps leichter zugänglich gemacht werden. So wird in solchen Standards beispielsweise festgelegt, dass für Bilder Textbausteine verfügbar sein müssen oder dass das Durchblättern von Websites ohne die Nutzung der Maus möglich sein muss, denn deren Nutzung ist für manche Menschen mit Behinderungen mit Schwierigkeiten verbunden.

- sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Websites und Apps ihres öffentlichen Sektors regelmäßig überprüfen und über sie Bericht erstatten. Diese Berichte sind der Kommission vorzulegen und öffentlich zugänglich zu machen

Hintergrund

Im Dezember 2012 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen vor (Pressemitteilung).

Artikel 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt der EU und ihren Mitgliedstaaten die Verpflichtung auf, mittels geeigneter Maßnahmen den Menschen mit Behinderungen einen gleichwertigen barrierefreien Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich des Internets, zu ermöglichen.

Die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 baut auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen auf und sieht Maßnahmen in mehreren Schwerpunktbereichen vor, unter anderem auch zur Barrierefreiheit im Netz, wobei das Ziel in der „Gewährleistung des barrierefreien Zugangs zu Waren, Dienstleistungen – auch öffentlichen Dienstleistungen – und Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen“ besteht.

Die Kommission setzt sich entschlossen für die Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu ihren Websites und mobilen Apps ein und hat zu diesem Zweck hohe internationale Standards festgelegt. Diese Standards finden ihren Niederschlag in dem Leitfaden der Kommission für die Veröffentlichung von Inhalten im Internet, dem Leitfaden für Informationsanbieter. Darüber hinaus investiert die Kommission weiterhin in Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Web-Manager im Bereich barrierefreier Web-Zugang.

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Mai 2016
Autor
Vertretung in Deutschland