(12.01.2017) – Während der heutigen Sitzung hat die EU-Kommission dem Lenkungsausschuss über die Fortschritte bei der Auszahlung der Hilfsgelder an die Flüchtlinge in der Türkei berichtet. Von den Gesamtmitteln von 3 Mrd. Euro wurden bislang 37 Projekte in Höhe von insgesamt 1,45 Mrd. Euro vertraglich gebunden. Ausbezahlt wurden bisher 748 Mio. Euro.
Christos Stylianides, EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, erklärte: „Im Jahr 2016 zeigte die humanitäre Strategie der EU im Rahmen der Flüchtlingsfazilität erhebliche Wirkung vor Ort. In einem Jahr wurden Mittel in Höhe von 517 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe zugunsten der Flüchtlinge in der Türkei vertraglich vergeben. Dieser beispiellose Betrag deckte unter anderem das größte Projekt der humanitären Hilfe ab, das je von der EU aufgelegt wurde, nämlich das Soziale Sicherheitsnetz für Notfälle, für das zunächst 348 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Ich bin glücklich und stolz, dass ich miterleben durfte, wie wir mithilfe dieser Fazilität greifbare Ergebnisse erzielen und denjenigen Flüchtlingen lebensrettende Hilfe leisten konnten, die sie am meisten benötigten.“
Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ist die Antwort auf den Aufruf des Europäischen Rates, die Flüchtlinge in der Türkei in deutlich höherem Umfang finanziell zu unterstützen. Die Fazilität sieht einen gemeinsamen Koordinierungsmechanismus für aus dem EU-Haushalt und durch nationale Beiträge der Mitgliedstaaten finanzierte Maßnahmen vor, der gewährleisten soll, dass den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen wird.
Die Finanzmittel im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei dienen der Unterstützung der Flüchtlinge, die sich in diesem Land aufhalten; sie sind keine Finanzierungsquelle für die Türkei. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen in der Türkei im Rahmen des umfassenden Ansatzes der EU zur Bewältigung der Flüchtlingskrise innerhalb und außerhalb der EU.
Die Fazilität verfügt für die Jahre 2016-2017 über eine Mittelausstattung von 3 Mrd. Euro. Davon stammen 1 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und die übrigen 2 Mrd. Euro von den Mitgliedstaaten der EU. Sämtliche Mitgliedstaaten haben mittlerweile ihre Beitragszertifikate für die zugesagten 2 Mrd. Euro eingereicht.
In dem Lenkungsausschuss kommen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der Türkei unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission zusammen. Der Ausschuss gewährleistet die strategische Überwachung der Programmierung und Umsetzung der Hilfe.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Flüchtlingsfazilität in der Türkei – Kommission berichtet über Fortschritte
Factsheet zur Flüchtlingsfazilität in der Türkei
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Januar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland