Die Kommission hat nach gründlicher Prüfung drei neue Sorten von genetisch verändertem Mais zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Zudem wurde die Zulassung für vier genetisch veränderte Kulturen - drei Sojabohnen und eine Baumwolle – als Lebens- und Futtermittel verlängert. Die Genehmigung umfasst nicht den Anbau in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
Die genetisch veränderten Kulturen durchlaufen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für 10 Jahre.
Die Mitgliedstaaten erreichten im Ständigen Ausschuss und im anschließenden Berufungsausschuss weder für noch gegen die Zulassung eine qualifizierte Mehrheit. In diesem Fall trifft die EU-Kommission die Entscheidung auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung.
Weitere Informationen:
Die Daily News vom 21. Juni 2023
Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. Juni 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland