Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die EU-Abfallrahmenrichtlinie gezielt zu überarbeiten. Der entsprechende Kommissionsvorschlag stammt aus dem Sommer 2023. Ziel ist es, die Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und Textilabfälle zu reduzieren.
Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, begrüßte die Einigung: „Textilien und Lebensmittel sind zwei Bereiche, in denen viele wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Daher freue ich mich, dass wir uns gemeinsam mit den Gesetzgebern auf einen Weg geeinigt haben, dies zu ändern. Die neuen Vorschriften werden die Schaffung eines Binnenmarkts für Textilabfälle vereinfachen und Investitionen in Innovationen für die Bewirtschaftung von Textilabfällen erleichtern.“
Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird die Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU voranbringen, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken. Dies ist ein bedeutender Fortschritt bei der Bekämpfung von Textil- und Lebensmittelverschwendung und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU.
Harmonisierte gemeinsame Vorschriften
Ein wesentliches Merkmal der überarbeiteten Richtlinie ist ihr gemeinsames Regelwerk. Es wird die Nachhaltigkeit für Unternehmen und Verbraucher erhöhen und den Binnenmarkt für gebrauchte Textilien und Alttextilien harmonisieren.
Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung
Die Einigung unterstreicht das Engagement der Mitgliedstaaten, Lebensmittelverschwendung entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Haushalte, zu bekämpfen. Die EU ist bestrebt, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 zu erreichen. Darunter soll die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf halbiert werden.
Um diese Arbeit zu unterstützen, wollen die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 die Lebensmittelverschwendung bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent verringern. Die Lebensmittelverschwendung soll um 30 Prozent (pro Kopf) in Einzelhandel und Verbrauch sinken.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Ziele unterstützen, indem sie bewährte Verfahren und Erkenntnisse über die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung austauscht. Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten finanziert und maßnahmenbezogene Finanzhilfen gewährt.
Auf dem Weg zur Reduzierung von Textilabfällen
Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten. Im Rahmen dieser Regelungen werden die Textilhersteller zur Bewirtschaftung von Alt- und Alttextilien beitragen. Indem sie für das Ende der Lebensdauer der von ihnen verkauften Produkte verantwortlich sind, werden die Hersteller ermutigt, länger haltbare Textilprodukte zu entwerfen, die leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können.
Dieser Beitrag wird auch Investitionen in getrennte Sammlungs-, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten fördern.
Mit den neuen Vorschriften wird gegen illegale Ausfuhren von Textilabfällen vorgegangen. Durch eine klare Definition des Begriffs „Abfall“ im Vergleich zu „wiederverwendbaren“ Textilien erfolgt die Sortierung vor dem Versand gebrauchter Textilien.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.
Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von 20 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
Hintergrund
Im Jahr 2020 erzeugte die EU 6,95 Millionen Tonnen Textilabfälle, was 16 kg pro Kopf entspricht. Davon wurden nur 1,95 Millionen Tonnen Textilabfälle getrennt gesammelt. Ohne verstärktes Sortieren und Recycling in Europa wird zu viel Textilabfall verbrannt, deponiert oder entsorgt.
Heute fallen in der EU jährlich mehr als 59 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, das führt zu 252 Millionen Tonnen CO2-Emissionen in der gesamten Lebensmittelkette. Ungefähr 10 Prozent aller Lebensmittel in unserem täglichen werden verschwendet. Wirtschaftlich gesehen wird geschätzt, dass der Markt aufgrund von Lebensmittelverschwendung jährlich 132 Milliarden Euro verliert. Darin enthalten sind Ressourcenverluste für Lebensmittelunternehmer sowie unnötige Ausgaben der Haushalte. Darüber hinaus werden die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Lebensmittelabfällen auf weitere 9,3 Milliarden Euro geschätzt.
Am 5. Juli 2023 schlug die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit Schwerpunkt auf Lebensmittel- und Textilabfällen vor. Die Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die Abfallvermeidung und -bewirtschaftung in der EU. Darin werden die Begriffsbestimmungen für die Abfallbewirtschaftung festgelegt, einschließlich der Begriffsbestimmungen für Abfall, Recycling und Verwertung, Abfallhierarchie und Grundkonzepte.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung (maschinell übersetzt)
Website zur Abfallrahmenrichtlinie
Website zur EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
Factsheet zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Webseite zum Thema Lebensmittelverschwendung
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Februar 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland