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Vertretung in Deutschland
Presseartikel9. November 2017Vertretung in Deutschland

Wettbewerb auf Stahlmärkten: Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme von Ilva durch ArcelorMittal ein

Die Europäische Kommission hat gestern (Mittwoch) eine Untersuchung eingeleitet, um die geplante Übernahme von Ilva durch ArcelorMittal nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingehend zu prüfen. Die Kommission hat Bedenken, dass der Wettbewerb auf...

Stahl

ArcelorMittal ist der führende Hersteller von Kohlenstoffflachstahl weltweit und in Europa mit einem breiten Netzwerk innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). ILVA ist ein bedeutender Hersteller von Kohlenstoffflachstahl mit großen Produktionsanlagen in Italien. Mit dem Zusammenschluss würde ArcelorMittal seine führende Marktposition durch die Übernahme des größten europäischen Standorts in Tarent, Italien, ausbauen, bei dem es sich um Europas größtes integriertes Werk an einem einzigen Standort handelt.

Vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission

Eine erste Marktuntersuchung der Kommission gab Anlass zu verschiedenen Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Kombinierung des Angebots von ArcelorMittal und Ilva auf dem Markt für Kohlenstoffflachstahlerzeugnisse, und zwar warm oder kalt gewalzte und galvanisierte Kohlenstoffflachstahlprodukte.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass die Abnehmer dieser Produkte nach dem Zusammenschluss insbesondere in Südeuropa höhere Preise für diese wichtigen Produkte zahlen müssen. Zu diesen Kunden gehören zahlreiche Unternehmen, von denen viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind. Sie sind in Bereichen tätig, die vom Bausektor über die Fahrzeugherstellung, Haushaltsgeräte, Röhrenproduktion und vieles mehr reichen. Viele dieser Branchen konkurrieren mit in den EWR eingeführten Erzeugnissen oder exportieren ihre Produkte außerhalb Europas und stehen in einem weltweiten Wettbewerb.

Die Kommission prüft zudem weiter, ob der Zusammenschluss eine Auswirkung auf das Angebot und die Preise bestimmter anderer Erzeugnisse wie metallbeschichtete Stahlerzeugnisse für Verpackungen haben könnte.

Das Vorhaben wurde am 21. September 2017 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Am 19. Oktober 2017 legte ArcelorMittal Verpflichtungsangebote vor, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission war jedoch der Ansicht, dass diese Angebote nicht ausreichten, um ihre ernsten Zweifel an der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit der EU-Fusionskontrollverordnung zu zerstreuen. Sie holte deshalb auch keine Stellungnahmen von Marktteilnehmern zu den Angeboten ein.

Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen bis zum 23. März 2018 einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unabhängig von der Untersuchung der vorgeschlagenen Übernahme nach der Fusionskontrollverordnung prüft die Kommission weiter, ob bestimmte Unterstützungsmaßnahmen des italienischen Staates für Ilva mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.

Unternehmen und Produkte

ArcelorMittal mit Sitz in Luxemburg stellt vor allem Kohlenstoffflachstahlprodukte her und vertreibt diese. Das Unternehmen verfügt über ein breites Produktionsstättennetz in ganz Europa und ist Teil der weltweiten ArcelorMittal-Gruppe.

Ilva mit Sitz in Italien produziert und vertreibt Kohlenstoffflachstahlprodukte. Die Produktionsstätten des Unternehmens befinden sich in Italien. Das wichtigste Werk ist das integrierte Stahlwerk in Tarent, Süditalien.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Neben dem hier beschriebenen laufen derzeit vier weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II), so für den vorgeschlagenen Zusammenschluss von Essilor und Luxottica, die vorgeschlagene Übernahme von Monsanto durch Bayer, die vorgeschlagene Schaffung eines Joint Venture durch Celanese und Blackstone und den vorgeschlagenen Erwerb von NXP durch Qualcomm.

Weitere Informationen:

Öffentlich zugängliches Register der Kommission unter der Nummer M.8444

Website der Generaldirektion Wettbewerb

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland