
(01.06.2017) - EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Diese Lösung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung für MPS und den italienischen Bankensektor. Italien hätte die Möglichkeit, MPS im Einklang mit den EU-Vorschriften vorsorglich Kapital zuzuführen, ohne dass dadurch eine größere Belastung für die italienischen Steuerzahler entstünde. MPS wird einer grundlegenden Umstrukturierung unterzogen, um seine Überlebensfähigkeit zu sichern; dazu gehört auch eine Säuberung der Bilanzen von sogenannten notleidenden Krediten. Ich hoffe, dass MPS dadurch seine Anstrengungen ganz auf die Kreditvergabe an italienische Unternehmen und die Unterstützung der italienischen Wirtschaft konzentrieren kann.“
Die EU-Regeln, insbesondere die Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, bieten den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, einer solventen Bank Kapital zuzuführen, unter der Bedingung, dass gewissen Kriterien erfüllt sind (sogenannte „prophylaktische Rekapitalisierung“). Staatliche Beihilfen können in diesem Zusammenhang nur als eine Vorsichtsmaßnahme gewährt werden.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Juni 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland