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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 15. Januar 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Wettbewerbsvorteile für den ORF: Kommission unterbindet Pläne der Medienbehörde KommAustria

Die EU-Kommission hat heute die Marktanalyse der Medienbehörde KommAustria zurückgewiesen. Ihrer Ansicht nach ist der Entwurf nicht mit dem EU-Rechtsrahmen für Telekommunikation und dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Sie befürchtet...

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Die Kommission ist insbesondere besorgt über den Mangel an Wettbewerb auf diesem Markt. Marktbeherrschend ist die Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG. (ORS) mit einem flächendeckenden Sendernetz. Der ORF hält 60 Prozent an der ORS. Die KommAustria klammert in ihrer Markt- und Wettbewerbsanalyse Übertragungskapazitäten der ORS für ihren Mehrheitseigentümer ORF vom geregelten Markt aus. Da der ORF und seine Wettbewerber bei der Übertragung ihrer Inhalte vom ORS-Übertragungsnetz abhingen, entstünden Wettbewerbsvorteile für den ORF. Beispielsweise könne er als Mehrheitseigner Infrastrukturentscheidungen wie den Bau von Sendemasten in Randgebieten beeinflussen. Weitere Einzelheiten zu diesem Fall finden Sie hier.

Pressemitteilung (verfügbar unter der Meldungsübersicht)

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

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Datum der Veröffentlichung
15. Januar 2018
Autor
Vertretung in Deutschland