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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 19. April 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Wie sehen Sie das Wahlrecht mobiler EU-Bürger?

Wie sind ihre Erfahrungen und Meinungen zum Wahlrecht mobiler EU-Bürger? Dazu hat die Europäische Kommission heute (Montag) eine öffentliche Konsultation gestartet. Sie richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Zivilgesellschaft...

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, ergänzte: „Politische Teilhabe ist das Fundament jeder Demokratie, und die Freizügigkeit ist ein Grundpfeiler der Europäischen Union. Die Kommission stellt sicher, dass die EU-Bürger ihre demokratischen Rechte weiterhin wirksam ausüben können, auch wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat umziehen."

Das Wahlrecht mobiler EU-Bürger ist in den Richtlinien über die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (Richtlinie 93/109/EG) sowie bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Richtlinie 94/80/EG), geregelt.

Weitere Informationen:

Daily News vom 19. April 2021

Konsultation zum Wahlrecht für mobilen EU-Bürgern bei den Wahlen zum Europäischen Parlament

Konsultation zum Wahlrecht für mobile EU-Bürger bei Kommunalwahlen

Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 - Stärkung der Bürgerteilhabe und Schutz der Bürgerrechte

Hintergrundinformationen zum Wahlrecht von EU-Bürgern

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. April 2021
Autor
Vertretung in Deutschland