Didier Reynders, Kommissar für Justiz, ergänzte: „Politische Teilhabe ist das Fundament jeder Demokratie, und die Freizügigkeit ist ein Grundpfeiler der Europäischen Union. Die Kommission stellt sicher, dass die EU-Bürger ihre demokratischen Rechte weiterhin wirksam ausüben können, auch wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat umziehen."
Das Wahlrecht mobiler EU-Bürger ist in den Richtlinien über die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (Richtlinie 93/109/EG) sowie bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Richtlinie 94/80/EG), geregelt.
Weitere Informationen:
Konsultation zum Wahlrecht für mobilen EU-Bürgern bei den Wahlen zum Europäischen Parlament
Konsultation zum Wahlrecht für mobile EU-Bürger bei Kommunalwahlen
Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 - Stärkung der Bürgerteilhabe und Schutz der Bürgerrechte
Hintergrundinformationen zum Wahlrecht von EU-Bürgern
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. April 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland