
Die Europäische Kommission hat heute eine Auszahlung von 21 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds an Italien empfohlen. Die vorgeschlagene Zahlung setzt sich aus 10 Milliarden Euro an Zuschüssen und 11 Milliarden Euro an Darlehen zusammen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen‚ sagte: „Einmal mehr gute Nachrichten für Italien. Wir sind zu dem Schluss gelangt, dass Italien bei der Umsetzung seines nationalen Aufbauplans ausreichende Fortschritte erzielt hat, um eine zweite Zahlung aus NextGenerationEU zu erhalten. Sobald auch die Mitgliedstaaten grünes Licht gegeben haben, erhält Italien 21 Milliarden Euro.“
Die Auszahlung basiert auf den Meilensteinen zur Projekterfüllung und Umsetzung von Reformen, die im Wiederaufbauplan vereinbart wurden. Präsidentin von der Leyen: „Italien weist in wichtigen Politikbereichen wie der Beschäftigung im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Auftragswesen weiterhin eine erhebliche Reformdynamik auf. Herzlichen Glückwunsch, Italia! Wir fordern Italien auf, die gute Arbeit fortzusetzen. Die Kommission unterstützt Italien auf dem Weg aus der Krise.“
191,6 Milliarden Euro für Italien
Der italienische Aufbau- und Resilienzplan umfasst ein breites Spektrum von Investitions- und Reformmaßnahmen in sechs thematischen Bereichen. Er sieht ein Finanzierungsvorlumen von insgesamt 191,6 Milliarden Euro vor, davon Zuschüsse in Höhe von 69 Milliarden Euro und Darlehen in Höhe von 122,6 Milliarden Euro. 13 Prozent davon (9 Milliarden Euro an Zuschüssen und 15,9 Milliarden Euro an Darlehen) wurden am 13. August 2021 als Vorfinanzierung ausgezahlt.
Strenge Vorgaben für Investitionen und Reformen
Die Zahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sind leistungsbezogen und werden nur dann freigegeben, wenn die Mitgliedstaaten die im jeweiligen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Investitionen und Reformen tatsächlich durchführen.
Italien hat die 45 Etappenziele und Zielwerte, die im Durchführungsbeschluss des Rates mit Blick auf die Auszahlung der zweiten Tranche festgelegt worden waren, erreicht und am 28. Juni 2022 bei der Kommission einen Auszahlungsantrag gestellt. Die Ziele betreffen Reformen in den Bereichen Beschäftigung im öffentlichen Dienst (im Rahmen einer umfassenderen Reform der öffentlichen Verwaltung), öffentliches Auftragswesen, Lehrerberufe, Finanzverwaltung und flächendeckende Gesundheitsversorgung. Mit der beantragten zweiten Tranche sollen Investitionen in wichtigen Politikbereichen wie Ultrabreitband und 5G, Forschung und Innovation, Fremdenverkehr und Kultur, Wasserstoff, Stadterneuerung und Digitalisierung von Schulen finanziert werden. Ferner sind Investitionen zur Unterstützung der Justizreform und zum Abbau des Verfahrensrückstands vorgesehen.
Die italienischen Behörden haben mit ihrem Antrag detaillierte und umfassende Nachweise für die Erreichung der 45 Etappenziele und Zielwerte vorgelegt. Diese Nachweise hat die Kommission sorgfältig geprüft, bevor sie zum Auszahlungsantrag eine vorläufige positive Bewertung abgegeben hat.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zum italienischen Auszahlungsantrag im Rahmen von NextGenerationEU
Pressemitteilung zur Vorfinanzierung in Höhe von 24,9 Mrd. EUR für Italien
Fragen und Antworten zum Aufbau- und Resilienzplan Italiens
Factsheet zum Aufbau- und Resilienzplan Italiens
Aufbau- und Resilienzfazilität
Aufbau- und Resilienzscoreboard
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. September 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland