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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. April 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Wirksamere Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung über eine Stärkung und bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften erzielt. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören insbesondere eine höhere...

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, begrüßte heute (Dienstag) die vorläufige Einigung: „Die Verbraucher sollen durch mehr Transparenz und bei Täuschungen durch konsequente Durchsetzungsmaßnahmen geschützt werden. Dank dieser neuen Rahmenbedingungen werden Verbraucher wissen, was sie von wem kaufen.“

„Durch diese Neugestaltung der Rahmenbedingungen werden Doppelstandards im Binnenmarkt abgeschafft. Verbraucher sollten nicht länger von unterschiedlichen Produkten, die als identisch dargestellt werden, in die Irre geführt werden. Unternehmer, die weiterhin betrügen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Die neuen Rahmenbedingungen werden zudem den Verbraucherschutz in der Online-Welt verbessern und das Einkaufen im Internet transparenter gestalten“, fügte Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, hinzu.

Die Europäische Kommission hatte diese neuen Vorschriften im April letzten Jahres im Zuge der „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ vorgeschlagen.

Die Maßnahmen umfassen:

  • Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht: Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen, die zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten gehen und koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene unterliegen, beläuft sich die Höhe der Geldbuße in jedem Mitgliedstaat auf mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens.
  • Bekämpfung eines Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern: Mit den neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermarktung eines Produkts als identisch mit einem gleichen Produkt in einem anderen Mitgliedstaat, wenn diese Güter wesentliche ungerechtfertigte Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen aufweisen, eine irreführende Praxis darstellen würde.
  • Stärkere Verbraucherrechte im Internet: Beim Kauf einer Ware auf einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Bei der Suche im Internet muss Verbrauchern klar angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden.

Nächste Schritte

Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden.

Hintergrund

Das Maßnahmenpaket zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher soll auf den bisherigen von der Juncker-Kommission erzielten Ergebnissen bei der Verbesserung des Verbraucherschutzes aufbauen.

Im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat die Europäische Kommission zahlreiche Initiativen umgesetzt, um die Verbraucherschutzvorschriften an die Online-Welt anzupassen, beispielsweise durch die Abschaffung von Roaminggebühren oder ungerechtfertigtem Geoblocking. Zudem wird die 2017 verabschiedete modernisierte Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz die behördliche Durchsetzung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Verbraucherbehörden verbessern.

Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher umfasste zwei Richtlinienvorschläge:

  • einen Vorschlag zu Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen. Dieser Vorschlag zielte darauf ab, die Instrumente zur Unterbindung illegaler Praktiken und zur Erleichterung des Rechtsschutzes für Verbraucher in Fällen zu verbessern, in denen zahlreiche Verbraucher bei einem Massenschadensereignis Opfer desselben Verstoßes sind. Die Beratungen über diese zweite Richtlinie werden nun im Europäischen Parlament und im Rat fortgeführt

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Neue Rahmenbedingungen für Verbraucher: Europäische Kommission begrüßt vorläufige Einigung über Stärkung der EU-Verbraucherschutzvorschriften

Neue Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland