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Vertretung in Deutschland
Presseartikel22. Februar 2017Vertretung in Deutschland

Wirtschaftliche und soziale Lage in der EU: Mitgliedstaaten machen Fortschritte

Investitionsförderung, Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik - die EU-Mitgliedstaaten machen in diesen Bereichen Fortschritte. Das hat ihnen heute (Mittwoch) die EU-Kommission in ihrer jährlichen Analyse der wirtschaftlichen und...

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(22.02.2017) - Außerdem hat die EU-Kommission einen Bericht über die Umsetzung des Fiskalpakts sowie eine Analyse der Verschuldungslage in Italien veröffentlicht. Zudem schlägt sie dem Rat der EU vor, gegen Österreich eine Geldbuße in Höhe von 29,8 Mio. Euro zu verhängen. Grund sind schwerwiegende Nachlässigkeiten öffentlicher Stellen des Landes Salzburg, die dazu geführt haben, dass das Defizit und der Schuldenstand Österreichs im Zeitraum 2008-2012 in den statistischen Datenmeldungen an Eurostat von 2012 und 2013 falsch dargestellt wurden.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Die heute veröffentlichte Analyse zeigt, dass unsere Strategie der Förderung von Investitionen, Strukturreformen und einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik Früchte trägt. Deshalb müssen wir dran bleiben, statt den Menschen falsche Versprechen zu geben: Wir müssen die Spätfolgen der Krise überwinden und strukturelle Schwächen in unseren Volkswirtschaften beseitigen. Die Politik der EU und der Mitgliedstaaten sollte dazu beitragen, dass unsere Volkswirtschaften besser gegen Krisen gewappnet sind und alle Menschen die wirtschaftliche Erholung spüren.“

Die Beschäftigung nimmt weiter zu und auch die Löhne und Gehälter steigen allmählich. Nun, wo wieder ein moderates Wirtschaftswachstum verzeichnet wird, müssen wir die Gelegenheit ergreifen und stärker gegen die Gefahr von Armut, ungleiche Einkommensverteilung und ungleiche Chancen vorgehen“, ergänzte Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität.

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: Angesichts der großen Unsicherheit, die uns umgibt, ist jedoch eines ganz klar: Wirklich gemeistert werden können diese Herausforderungen nur durch entschlossenes Handeln der Regierungen, und zwar der derzeitigen Regierungen wie auch der nachfolgenden“.

Länderberichte

Die heute vorgelegten 27 Länderberichte (für alle Mitgliedstaaten außer Griechenland, das einem spezifischen makroökonomischen Anpassungsprogramm unterliegt) sind das Ergebnis der jährlichen Analyse der wirtschaftlichen Lage in den Mitgliedstaaten durch die Kommissionsdienststellen und umfassen gegebenenfalls auch eine Bewertung makroökonomischer Ungleichgewichte. Nach Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts 2017 im November und der Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet mit den Prioritäten für das kommende Jahr auf EU‑Ebene richtet sich im Vorfeld der alljährlich im Frühjahr herausgegebenen länderspezifischen Empfehlungen die Aufmerksamkeit nun verstärkt auf die nationale Dimension des Europäischen Semesters.

Aus den Analysen in den heute vorgestellten Länderberichten geht hervor, dass die Arbeitslosenquoten dank der wirtschaftlichen Erholung in den meisten Mitgliedstaaten gesunken sind, aber nach wie vor über dem Stand von vor der Krise liegen. Die in einigen Berichten enthaltenen eingehenden Überprüfungen belegen, dass hohe Leistungsbilanzdefizite korrigiert worden sind und hohe private und öffentliche Schulden sowie Auslandsschulden im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt allmählich zurückgehen. Einige Risiken bestehen jedoch weiterhin: So werden hohe Leistungsbilanzüberschüsse nur in begrenztem Umfang angepasst, und in manchen Mitgliedstaaten belasten umfangreiche notleidende Kredite den Finanzsektor.

Im vergangenen November leitete die Kommission für 13 Mitgliedstaaten eine eingehende Überprüfung ein, um festzustellen, ob makroökonomische Ungleichgewichte vorliegen und wie schwerwiegend diese Ungleichgewichte sind. Bei allen 13 Mitgliedstaaten, die in diesem Jahr Gegenstand einer eingehenden Überprüfung waren, wurden für das vergangene Jahr Ungleichgewichte bzw. übermäßige Ungleichgewichte festgestellt (in der Vorjahresrunde waren es noch 18 Mitgliedstaaten). Die Ergebnisse der Überprüfung sind im jeweiligen Länderbericht enthalten.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass Finnland inzwischen keine Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten mehr aufweist. In den übrigen zwölf Mitgliedstaaten liegen entweder Ungleichgewichte (sechs) oder übermäßige Ungleichgewichte (sechs) vor. Diese zwölf Mitgliedstaaten unterliegen daher weiterhin einem spezifischen Monitoring, dessen Umfang vom Ausmaß und von der Art der bestehenden Ungleichgewichte abhängt. Gestützt auf einen intensiveren Dialog mit den nationalen Behörden, Expertenbesuche sowie Fortschrittsberichte wird ein besonderes Augenmerk auf die nationalen Abhilfemaßnahmen gerichtet. Die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen im Überblick:

  • In Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Portugal und Zypern bestehen übermäßige wirtschaftliche Ungleichgewichte.
  • In Deutschland, Irland, Spanien, den Niederlanden, Slowenien und Schweden bestehen wirtschaftliche Ungleichgewichte.
  • In Finnland bestehen keine wirtschaftlichen Ungleichgewichte.

Länderbericht Deutschland

Der anhaltend hohe Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands ist von grenzübergreifender Bedeutung und spiegelt den Sparüberhang und die gedämpfte Investitionstätigkeit sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor wider. In den Jahren 2015 und 2016 ist der Leistungsbilanzüberschuss weiter gestiegen und dürfte auf einem hohen Niveau bleiben.

Das Angehen des genannten Überschusses wirkt sich auf die Aussichten auf den Abbau von Ungleichgewichten im übrigen Teil des Euro-Währungsgebiets aus, denn eine dynamischere Binnennachfrage in Deutschland trägt dazu bei, die niedrige Inflation zu überwinden und den hochverschuldeten Mitgliedstaaten den erforderlichen Verschuldungsabbau zu erleichtern.

Die öffentlichen Investitionen sind in den letzten Jahren gestiegen, erscheinen aber als Anteil am BIP vor dem Hintergrund des haushaltspolitischen Spielraums und des Investitionsstaus, der insbesondere auf kommunaler Ebene besteht, im Vergleich zum Euro-Währungsgebiet nach wie vor niedrig. Trotz der niedrigen Zinsen, die günstige Finanzierungsbedingungen bewirken, investieren die Unternehmen – gemessen am BIP – weiterhin verhalten.

Während sich die Erholung des privaten Verbrauchs fortsetzte, erreichten die Ersparnisse der Haushalte im Vergleich zum Euro-Währungsgebiet Rekordhöhen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die öffentlichen Ausgaben zu stärken und die Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zu verbessern.

Es sollten weitere politische Maßnahmen getroffen werden, um die Investitionen weiter zu beleben, u. a. durch eine Reform des Dienstleistungssektors, eine Verbesserung der Wirksamkeit des Steuersystems sowie eine Förderung der Erwerbsbeteiligung von Zweitverdienern, Geringverdienern und älteren Arbeitnehmern mit dem Ziel, das Einkommen der Haushalte zu erhöhen und die Auswirkungen der Alterung der Bevölkerung auszugleichen.

Bericht über die Umsetzung des Fiskalpakts

Die EU-Kommissare haben heute ferner eine Mitteilung und einen Bericht über die Umsetzung des Fiskalpakts in nationales Recht verabschiedet. Der Fiskalpakt ist ein zentrales Element des zwischenstaatlichen Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag). Er bindet 22 Mitgliedstaaten (alles Staaten des Euro-Währungsgebiets plus Bulgarien, Dänemark und Rumänien) an die Grundsätze einer stärkeren Haushaltsdisziplin und die Regel des ausgeglichenen Haushalts mit Korrekturmechanismus. Der Fiskalpakt war Teil der politischen Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise. Bestimmte Elemente des Pakts sind in der Zwischenzeit in EU‑Rechtsvorschriften übernommen worden.

Aus dem heute vorgestellten Bericht geht hervor, dass alle Mitgliedstaaten, die den Fiskalpakt unterzeichnet haben, die wesentlichen Bestimmungen des Fiskalpakts inzwischen in ihren jeweiligen nationalen haushaltspolitischen Rahmen übertragen haben. Zwar haben die betreffenden Mitgliedstaaten die Bestimmungen nicht in derselben Weise übernommen, doch ist dies eine Folge des durch den Vertrag gesetzten Rahmens, der lediglich Grundsätze und relativ allgemeine Anforderungen enthält.

Der Fiskalpakt erhielt die Form eines zwischenstaatlichen Vertrags, da es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht möglich war, ihn innerhalb der Rechtsordnung der EU abzuschließen. Jedoch sind Schritte hin zur Eingliederung des SKS-Vertrags in das EU‑Recht vorgesehen, um die demokratische Rechenschaftspflicht und Legitimität unionsweit zu erhöhen.

Bericht über die Staatsverschuldung in Italien

Die Kommission hat ferner einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu Italien angenommen, in dem sie die Einhaltung des Schuldenstandskriteriums des Stabilitäts- und Wachstumspakts und das Tempo der zu seiner Erreichung notwendigen Anstrengungen überprüft hat.

Dem Bericht zufolge sollte das Schuldenstandskriterium nach der Definition im Vertrag und in der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 als derzeit nicht erfüllt angesehen werden, sofern nicht die zusätzlichen strukturellen Maßnahmen im Umfang von mindestens 0,2 % des BIP, zu denen sich die Regierung verpflichtet hat, wie zugesagt bis spätestens April 2017 glaubhaft durchgeführt werden, um einer weitgehenden Erfüllung der Anforderungen nach der präventiven Komponente 2017 (und somit 2016) näherzukommen.

Die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit wird erst auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2017 der Kommission getroffen, wobei die Ist-Daten für 2016 und die Umsetzung der haushaltspolitischen Zusagen der italienischen Behörden vom Februar 2017 berücksichtigt werden.

Bericht über eine verfälschte statistische Darstellung und Vorschlag für einen Ratsbeschluss über eine Geldbuße für Österreich

Die Kommission hat ferner einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates angenommen, dem zufolge gegen Österreich wegen verfälschter Darstellung einiger Daten zur öffentlichen Verschuldung eine Geldbuße in Höhe von 29,8 Mio. EUR verhängt werden sollte.

Nach einer Untersuchung und einem Informationsaustausch mit den österreichischen Behörden ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass schwerwiegende Nachlässigkeit öffentlicher Stellen des Landes Salzburg dazu geführt hat, dass das Defizit und der Schuldenstand Österreichs im Zeitraum 2008-2012 in den statistischen Datenmeldungen an Eurostat von 2012 und 2013 verfälscht dargestellt wurden. Seit der Berichtigung im April 2014 werden die Angaben Österreichs zum Defizit- und Schuldenstand wieder ohne Vorbehalte von Eurostat veröffentlicht.

Weitere Schritte im Rahmen des Europäischen Semesters

Die von der Kommission vorgelegten Länderberichte und die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen werden nun vom Rat erörtert. Anschließend wird die Kommission die Länderberichte im Rahmen bilateraler Treffen mit den Mitgliedstaaten erörtern. Die Vizepräsidenten und Kommissare werden in den Mitgliedstaaten mit Vertretern der Regierungen, Parlamente, Sozialpartner und anderer Interessenträger zusammenkommen. Diese Gespräche schließen an die stärkere Einbindung der Mitgliedstaaten vor der Veröffentlichung der Länderberichte an und sollten im Vorfeld der Ausarbeitung ihrer nationalen Reformprogramme und Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme fortgesetzt werden.

Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die Parlamente und Sozialpartner eng einbinden und durch die Beteiligung einer großen Bandbreite von Interessenträgern die Eigenverantwortung für den Reformprozess unterstützen. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten erläutern, wie die regionalen und lokalen Behörden in die Ausarbeitung des Programms einbezogen werden, denn der Erfolg der Umsetzung hängt von verschiedenen Regierungsebenen ab.

Im weiteren Verlauf des Frühjahrs wird die Kommission neue länderspezifische Empfehlungen vorlegen.

Hintergrund

Die Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten ist Teil des jährlichen Zyklus für die wirtschaftspolitische Koordinierung auf EU-Ebene. Das Paket folgt auf die letzte Woche veröffentlichte Wirtschaftsprognose.

Durch die frühzeitige Veröffentlichung der Länderberichte beabsichtigt die Juncker-Kommission im Einklang mit dem Bericht der fünf Präsidenten und den von der Kommission angekündigten Schritten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion in Europa, das Europäische Semester zu straffen und zu stärken. Durch die Änderungen soll zu Beginn des Europäischen Semesters ein wirksamer Dialog über die europäischen Prioritäten sowie über die Herausforderungen für das Euro-Währungsgebiet ermöglicht und mehr Zeit für den Dialog mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern auf allen Ebenen geschaffen werden. Aus den heute veröffentlichten Berichten geht außerdem hervor, dass die Kommission beschäftigungs- und sozialpolitische Erwägungen im Rahmen des Europäischen Semesters stärker in den Vordergrund rückt.

Die Kommission hat das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten im vergangenen Jahr klarer und transparenter gemacht, indem sie die Zahl der Kategorien zur Qualifizierung von Ungleichgewichten von sechs auf vier reduziert hat: keine Ungleichgewichte, Ungleichgewichte, übermäßige Ungleichgewichte und Korrekturmaßnahmen erfordernde übermäßige Ungleichgewichte (Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht). Dies war bereits in der Mitteilung über die „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ vom Oktober 2015 angekündigt worden.

Weitere Informationen

Pressemitteilung: Europäisches Semester – Winterpaket: Fortschrittsanalyse der Mitgliedstaaten mit Blick auf wirtschaftliche und soziale Prioritäten

Memo: Europäisches Semester 2017 - das Winterpaket im Überblick

Mitteilung zu den Länderberichten

Länderberichte

Mitteilung und Bericht zum Fiskalpakt

Bericht über die Staatsverschuldung in Italien

Vorschlag für einen Ratsbeschluss über eine Geldbuße für Österreich

Fragen und Antworten: Kommission untersucht Meldung statistischer Daten im Bundesland Salzburg

Bericht Österreich

Winterprognose 2017

Auftakt zum Europäischen Semester 2017: Herbstpaket

Warnmechanismus-Bericht 2017

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland