Vytenis Andriukaitis‚ EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,sagte: „Diese Verordnung ist ein großer Fortschritt im Bereich der Lebensmittelsicherheit und ich bin stolz darauf, dass die EU-Institutionen rasch und entschlossen auf die Bedenken der Bürger hinsichtlich der Transparenz wissenschaftlicher Studien im Lebensmittelbereich reagiert haben, wie sie in der Europäischen Bürgerinitiative zu Pestiziden zum Ausdruck kamen. Auf der Grundlage dieser frühzeitigen Offenlegung wird die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit öffentliche Konsultationen durchführen. Die Kombination dieser Maßnahmen wird ein Höchstmaß an Transparenz gewährleisten, eine öffentliche Kontrolle der eingereichten wissenschaftlichen Daten durch Bürger und Wissenschaftler ermöglichen und sicherstellen, dass die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit Zugang zu einem möglichst breiten Spektrum an wissenschaftlichen und sicherheitsrelevanten Informationen hat.“
Wichtigste Aspekte der neuen Regeln:
• Mehr Transparenz: Die Bürgerinnen und Bürger erhalten automatisch Zugang zu allen Studien und Informationen, die die Industrie im Verlauf der Risikobewertung vorlegt. Darüber hinaus werden Interessenträger und breite Öffentlichkeit zu den vorgelegten Studien konsultiert. Zugleich gewährleistet die Einigung, dass Daten in hinreichend begründeten Fällen vertraulich behandelt werden; hierzu wird die Art der Informationen definiert, deren Offenlegung geschäftliche Interessen erheblich verletzen könnte.
• Größere Unabhängigkeit der Studien: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird über sämtliche in Auftrag gegebenen Studien unterrichtet, damit Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, auch tatsächlich alle relevanten Informationen übermitteln und keine aus ihrer Sicht ungünstigen Studien zurückhalten. Darüber hinaus erteilt die EFSA den Antragstellern, insbesondere KMU, allgemeine Instruktionen zwecks Zusammenstellung ihrer Antragsunterlagen. Die Kommission kann die EFSA auffordern, zu Überprüfungszwecken zusätzliche Studien in Auftrag zu geben, und sie kann (vor Ort) nachprüfen, ob die Laboratorien und Studien den Standards entsprechen.
• Stärkere Einbeziehung und engere wissenschaftliche Zusammenarbeit: Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Europäisches Parlament sind im Verwaltungsrat der EFSA angemessen vertreten und dadurch in die Entscheidungen der Behörde einbezogen. Die Mitgliedstaaten fördern die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der EFSA und vermitteln ihr die besten unabhängigen Experten.
• Umfassende Risikokommunikation: Ein allgemeiner Plan für die Risikokommunikation gewährleistet während des gesamten Risikoanalyseprozesses ein systematisches Vorgehen bei der Risikokommunikation, verbunden mit einem offenen Dialog zwischen allen interessierten Parteien.
Nächste Schritte
Die Verordnung wird im September im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab Frühjahr 2021.
Hintergrund
Der Vorschlag wurde am 11. April 2018 als Antwort der Europäischen Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und giftigen Pestiziden“ vorgelegt; außerdem hatte die Kommission im Zuge ihres Bekenntnisses zu einer besseren Rechtsetzung auch eine Überprüfung der Eignung des allgemeinen Lebensmittelrechts zugesagt.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: Claudia Guske, +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA frageerlebnis-europa [dot] eu (per E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Juni 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland