Der Gesetzentwurf (17/9352) war laut der Pressemitteilung des Landtags in Düsseldorf von den Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen vorgelegt worden. Sie hatten u. a. argumentiert, Nordrhein-Westfalen habe „nicht zuletzt aufgrund seiner geografischen Lage im Herzen Europas und seiner besonders engen Beziehungen zu seinen europäischen Nachbarn“ ein besonderes Interesse an den Errungenschaften der europäischen Integration. Die Verfassungsgeber des Jahres 1950 hätten die bis heute erreichte Tiefe und Breite der europäischen Integration nicht vorhersehen können.
In Artikel 1 Absatz 1 wird der ursprüngliche Satz „Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland“ um „und damit Teil der Europäischen Union“ ergänzt. Zudem wird ein neuer dritten Absatz hinzugefügt. Sein Wortlaut lautet:
„(3) Nordrhein-Westfalen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Das Land arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt die grenzüberschreitende Kooperation.“
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Landtags von Nordrhein-Westfalen
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26 Juni 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland