
Die Welthandelsorganisation (WTO) hat in einem wichtigen Verfahren zwischen der EU und Indien zugunsten der EU entschieden. Die EU hatte Indiens Zölle auf wesentliche Waren der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) angefochten. In ihrer Panelentscheidung gab die WTO der Beschwerde der EU in allen Punkten statt. Die WTO stellte fest, dass Indiens Zölle von bis zu 20 Prozent auf bestimmte IKT-Produkte wie Mobiltelefone nicht im Einklang mit den WTO-Verpflichtungen stehen und daher rechtswidrig sind. Die EU exportiert Waren solcher Technologien im Wert von bis zu 600 Millionen Euro jährlich. Die tatsächlichen Auswirkungen auf europäische Unternehmen, die auch aus anderen Ländern nach Indien exportieren, ist noch wesentlich größer.
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar sagte: „Ich begrüße die Entscheidung des WTO-Panels und hoffe, dass Indien rasch handeln wird, um alle illegalen Zölle abzuschaffen. Indien ist ein wichtiger Handelspartner der EU, obwohl unsere Handels- und Investitionsströme immer noch hinter ihrem Potenzial zurückbleiben. Die strikte Einhaltung der WTO-Verpflichtungen durch Indien wird ein klares und positives Signal an die europäischen Unternehmen senden, dass Indien ein offenes, berechenbares und attraktives Unternehmensumfeld bietet. Dies ist umso wichtiger, als wir derzeit ein ehrgeiziges Handelsabkommen mit Indien aushandeln.“
Das WTO-Panel bestätigte, dass Indiens Zölle aus keinem der von Indien in diesem Fall angeführten Gründe gerechtfertigt werden konnten. Indien konnte sich weder auf das Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) berufen, um den in seiner WTO-Liste eingegangenen Verpflichtungen zu entgehen, noch seine Verpflichtung zum Null-Zollsatz auf Waren beschränken, die zum Zeitpunkt dieser Verpflichtung bestanden, und neuere technologische Waren, die unter dieselbe Zolltarifposition fallen, ausschließen. Das Panel bestätigte ferner, dass bei der Festlegung der Zollverpflichtungen Indiens – auch bei der Aktualisierung der Nomenklaturen der Zolltarifpositionen – keine Fehler gemacht wurden, und lehnte es ab, den Antrag Indiens auf Berichtigung seiner Zollverpflichtungen zu prüfen. Solche Änderungen seien zwischen den WTO-Mitgliedern auszuhandeln.
Hintergrund
Indien hat seit 2014 schrittweise Zölle von bis zu 20 Prozent auf Waren wie Mobiltelefone, Mobiltelefonkomponenten und -zubehör, Fernsprechgeräte, Basisstationen, Stromrichter oder Elektrodrähte und -kabel eingeführt. Die EU ist der Auffassung, dass diese Zölle einen unmittelbaren Verstoß gegen die WTO-Regeln darstellen, da Indien aufgrund seiner WTO-Verpflichtungen auf solche Waren einen Null-Zollsatz anwenden muss.
Die EU hat dieses WTO-Streitbeilegungsverfahren 2019 eingeleitet. Am 17. April 2023 hat das Panel seinen Abschlussbericht an alle WTO-Mitglieder übermittelt.
Japan und Taiwan reichten 2019 parallele Verfahren ein (DS584/DS588) und folgten damit der Initiative der EU. Diese beiden parallelen Verfahren betreffen dasselbe Thema (Tarife für IKT-Waren) und fast dieselben Waren. Es wird erwartet, dass die WTO heute auch über diese Fälle entscheiden wird.
Weitere Informationen
Vollständige Angaben zum Streitfall und WTO-Dokumente
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. April 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland