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Vertretung in Deutschland
Presseartikel24. Februar 2017Vertretung in Deutschland

WTO: Russisches Importverbot von EU-Schweinefleisch ist unrechtmäßig

Die Berufungsinstanz der Welthandelsorganisation WTO hat der Europäischen Union im Streit um das russische Einfuhrverbot für lebende Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Schweinefleischprodukte aus der EU Recht gegeben. Dies sei mit Blick...

Tiergesundheit

(24.02.2017) – Russland hatte im August 2014 einen Importstopp verhängt, weil nahe der Grenze zu Belarus einige Fälle von Afrikanischer Schweinepest festgestellt worden waren. Im August 2016 hatte die WTO bereits in erster Instanz befunden, dass ein Importverbort auf keinerlei Grundlage in einschlägigen internationalen Vorschriften basiere und gegen die Regeln des WTO-Übereinkommens zur Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen verstoße.

Das Urteil ist ein starkes Signal an Russland und alle anderen WTO-Mitglieder, dass die internationalen Vorschriften eingehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall geht es um den Grundsatz der Regionalisierung, wonach der Handel von bestimmten, als seuchenfrei anerkannten Gebieten eines Landes möglich bleibt, auch wenn der Gesundheitszustand im übrigen Landesgebiet nicht günstig ist, und die Anforderung, eine Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage vorzunehmen.

Weitere Informationen:

Daily News: WTO confirms Russian pork ban is illegal

WTO-Verfahren wegen des russischen Einfuhrverbots für Schweinefleisch

WTO-Regeln zur Streitbeilegung

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland