
(24.02.2017) – Russland hatte im August 2014 einen Importstopp verhängt, weil nahe der Grenze zu Belarus einige Fälle von Afrikanischer Schweinepest festgestellt worden waren. Im August 2016 hatte die WTO bereits in erster Instanz befunden, dass ein Importverbort auf keinerlei Grundlage in einschlägigen internationalen Vorschriften basiere und gegen die Regeln des WTO-Übereinkommens zur Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen verstoße.
Das Urteil ist ein starkes Signal an Russland und alle anderen WTO-Mitglieder, dass die internationalen Vorschriften eingehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall geht es um den Grundsatz der Regionalisierung, wonach der Handel von bestimmten, als seuchenfrei anerkannten Gebieten eines Landes möglich bleibt, auch wenn der Gesundheitszustand im übrigen Landesgebiet nicht günstig ist, und die Anforderung, eine Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage vorzunehmen.
Weitere Informationen:
Daily News: WTO confirms Russian pork ban is illegal
WTO-Verfahren wegen des russischen Einfuhrverbots für Schweinefleisch
WTO-Regeln zur Streitbeilegung
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Februar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland