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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. März 2019Vertretung in Deutschland

WTO urteilt zugunsten der EU im Streit um US-Subventionen für Boeing

Im Streit um unrechtmäßige US-Subventionen für den amerikanischen Flugzeugbauer Boeing hat das Berufungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) der Klage der EU stattgegeben. Die EU begrüßte die Entscheidung der WTO vom Donnerstag als Bestätigung...

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström wertete die Entscheidung auch als Sieg für die europäische Luftfahrtbranche: Die heutige Entscheidung ist zu begrüßen – für die EU, ihre Luftfahrtindustrie und die Arbeitnehmer, die in diesem strategisch wichtigen Sektor in EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Das Berufungsgremium hat diesen Fall nun endgültig entschieden. Damit ist unser Standpunkt bestätigt, dass die USA trotz gegenteiliger WTO-Entscheidungen Boeing weiterhin subventioniert haben. Wir werden weiterhin für faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Industrie eintreten. Die europäischen Unternehmen müssen zu gerechten und gleichen Bedingungen konkurrieren können. Die heutige Entscheidung ist in dieser Hinsicht von wegweisender Bedeutung.“

In seiner Entscheidung kommt das Gremium endgültig zu dem Schluss, dass die USA das Unternehmen trotz früherer Entscheidungen, in denen dieses Verhalten verurteilt wurde, weiterhin rechtswidrig subventioniert haben. Der europäische Konkurrent Airbus wurde dadurch erheblich geschädigt.

Bezeichnenderweise stützte das Berufungsgremium die Aussage der EU, dass Boeing nach wie vor von einer unzulässigen Steuerbegünstigung profitiert, die die USA im Wege einer Exportförderung (über die sogenannte Foreign Sales Corporation and Extraterritorial Income Exclusion – FSC/ETI) gewähren. Diese Subvention war bereits in den ersten Phasen des Streitfalls als verboten eingestuft worden. Verbotene Subventionen werden als die am meisten marktverzerrende Kategorie von Subventionen betrachtet und sind nach den WTO-Regeln rechtswidrig.

Das Berufungsgremium stellte ferner fest, dass die US-Subventionen für Boeing die Marktchancen von Airbus nach wie vor erheblich beeinträchtigen, insbesondere in Form von Absatzeinbußen.

2012 befand die WTO, dass die Vereinigten Staaten Boeing unter Verstoß gegen die WTO-Regeln massive Subventionen gewährt hatten. Von 1989 bis 2006 kam Boeing in den Genuss von Beihilfen der NASA, des US-Verteidigungsministeriums und der Bundesstaaten Washington und Kansas, die sich auf insgesamt über 5 Mrd. US-Dollar beliefen. Durch die Subventionen konnte Boeing seine Flugzeuge preiswerter verkaufen – zum Schaden von Airbus.

Die heutige Entscheidung markiert den letzten Schritt in diesem langjährigen Streit – das Einhaltungsverfahren wurde 2012 eingeleitet. Die EU erwartet von den Vereinigten Staaten, dass sie dieser endgültigen Entscheidung unverzüglich Folge leisten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU scores final victory in the WTO Boeing dispute

WTO Appellate Body Report

History of the case

WTO dispute settlement system

Trade Defence Policy

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. März 2019
Autor
Vertretung in Deutschland