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Pressemitteilung30. Juni 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Zehn weitere Jahre Roaming ohne zusätzliche Kosten

Handy auf einer Map.

Am 1. Juli tritt die neue verbesserte Roaming-Verordnung in Kraft. Sie verlängert das „Roaming zu Inlandspreisen“ bis zum Jahr 2032. Damit können Reisende in der EU und im EWR weiterhin ohne zusätzliche Gebühren aus dem Ausland anrufen, SMS schreiben und im Internet surfen. Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, betonte die Vorzüge der Verordnung: „Wir können auf Reisen in der EU ohne zusätzliche Kosten telefonieren, SMS verschicken und im Internet surfen. Das ist ein sehr spürbarer Vorteil unseres europäischen Binnenmarkts. Durch die Verlängerung dieser Vorschriften werden die Roaming-Entgelte zwischen den Betreibern wettbewerbsfähig bleiben und können die Verbraucherinnen und Verbraucher für die nächsten zehn Jahre weiterhin aufschlagsfreie Roaming-Dienste in Anspruch nehmen.“

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: „Erinnern Sie sich daran, wie wir auf Reisen in Europa die mobile Datennutzung abschalten mussten, um zu vermeiden, dass eine riesige Roaming-Rechnung aufläuft? Das gehört der Vergangenheit an. Und wir wollen, dass das zumindest auch für die nächsten zehn Jahren so bleibt.“

Die neuen Vorschriften bringen auch Vorteile für Unternehmen sowie für Bürger in der EU mit sich, die im Ausland die gleiche Qualität von Mobilfunkdiensten wie zu Hause bekommen werden. Die Roaming-Verordnung verbessert außerdem den Zugang zu Notrufen in der gesamten EU und gewährleistet klare Informationen über Dienste, für die möglicherweise zusätzliche Gebühren anfallen.

Bessere Mobilfunk-Datengeschwindigkeit auf Reisen

Die Verbraucher haben nun Anspruch darauf, dass das mobile Internet im Ausland die gleiche Qualität hat wie zu Hause. Betreiber, die Mobilfunkdienste anbieten, sollten sicherstellen, dass die Verbraucher Zugang zu 4G- oder fortschrittlicheren 5G-Netzen haben – sofern diese am Zielort verfügbar sind. Die Verbraucher sollten in ihren Mobilfunkverträgen und auf den Webseiten der Betreiber Informationen über die Netzverfügbarkeit finden können.

Vermeidung versteckter Kosten

Auf Flug- oder Schiffsreisen verbinden sich die Mobiltelefone der Verbraucher möglicherweise automatisch mit einem über Satelliten bereitgestellten Bordnetz. Wenn mobile Anschlussdienste genutzt werden, die über nicht-terrestrische Netze erbracht werden, können sehr hohe Aufschläge anfallen. Die neuen Roaming-Vorschriften verpflichten die Betreiber, ihre Verbraucher zu schützen und sie zu informieren, wenn ihre Smartphones in ein nicht-terrestrisches Netz wechseln. Darüber hinaus sollten die Betreiber die Verbindung automatisch unterbrechen, wenn über solche Mobilfunkdienste Kosten in Höhe von 50 Euro oder eine andere vordefinierte Grenze erreichen. Zudem können die Betreiber weitere Dienste wie das Blockieren des Roamings in Flugzeugen und auf Schiffen anbieten.

Mehr Informationen für eine bessere Wahl

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher informiert entscheiden können, ob sie Dienste nutzen wollen, die möglicherweise zusätzliche Kosten verursachen. Bei Reisen ins Ausland können Kundendienste und SMS zur Teilnahme an Wettbewerben oder Veranstaltungen teurer sein als zu Hause. Die Betreiber müssen sicherstellen, dass die Verbraucher über die Arten von Telefonnummern informiert werden, die zusätzliche Kosten aus dem Ausland verursachen können. Die Betreiber sollten die Verbraucher in den Mobilfunkverträgen und mithilfe automatischer SMS informieren, die beim Überschreiten der Grenze in ein anderes EU-Land versandt werden.

112 – Notrufe auf Reisen

Die neuen Roaming-Vorschriften gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger die einheitliche EU-Notrufnummer 112 kennen. Sie können die Nummer überall in der EU nutzen, um Notdienste zu erreichen. Bis Juni 2023 sollten Betreiber ihren Kunden bei Auslandsreisen automatisch Nachrichten übermitteln, die sie über die alternativen Möglichkeiten zum Erreichen der Notdienste informieren, z. B. über Echtzeit-SMS oder über Apps. Bürgerinnen und Bürger, die nicht anrufen können, können diese alternativen Möglichkeiten nutzen.

Geringere Roaming-Entgelte zwischen Betreibern, bessere Bedingungen für Verbraucher

In der neuen Roaming-Verordnung werden niedrigere Vorleistungsentgelte festgesetzt, d. h. Kosten, die Betreibern in Rechnung gestellt werden, wenn ihre Kunden Netze im Ausland nutzen. Die Obergrenzen auf der Vorleistungsebene werden so festgesetzt, dass es für die Betreiber dauerhaft rentabel bleibt, Roaming-Dienste zu Inlandspreisen für Verbraucher zu erbringen.

  • Für Datendienste werden in der neuen Verordnung auf der Vorleistungsebene folgende Entgeltobergrenzen festgesetzt: 2 Euro/Gigabyte im Jahr 2022, 1,8 Euro/GB im Jahr 2023, 1,55 Euro/GB im Jahr 2024, 1,3 Euro/GB im Jahr 2025, 1,1 Euro/GB im Jahr 2026 und 1 Euro/GB ab 2027.
  • Für Anrufe: 0,022 Euro/min im Zeitraum 2022–2024 und 0,019 Euro/min ab 2025.
  • Für SMS: 0,004 Euro/SMS im Zeitraum 2022–2024 und 0,003 Euro/SMS ab 2025.

Niedrigere Vorleistungsentgelte kommen den Verbrauchern zugute. weil sie sicherstellen sollten, dass alle Betreiber wettbewerbsfähige Roamingtarife nach dem Grundsatz des „Roamings zu Inlandspreisen“ anbieten können.

Hintergrund

Dank der EU-Roaming-Verordnung kommen die Bürgerinnen und Bürger seit 2017 in den Genuss von aufschlagsfreiem Roaming ohne zusätzliche Gebühren für Anrufe, SMS und mobile Daten im EU-Ausland. Eine Überprüfung der Vorschriften hat ergeben, dass Raum für Verbesserungen besteht. In der jüngsten Eurobarometer-Umfrage vom Februar 2021 stellte sich heraus, dass 33 Prozent der Befragten auf Reisen im Ausland eine geringere Mobilfunk-Datengeschwindigkeit als normalerweise zu Hause hatten. 28 Prozent hatten einen niedrigeren Netzstandard (d. h. ein 3G-Netz anstelle von 4G). Darüber hinaus ergab eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) durchgeführte Studie, dass 25 Prozent der Kunden beim Roaming mindestens einmal eine schlechtere Dienstqualität als zu Hause bekamen, obwohl die Netzbedingungen eine bessere Qualität ermöglicht hätten. Da die vorherige Roaming-Verordnung am 30. Juni 2020 auslaufen sollte, schlug die Kommission im Februar 2021 eine neue verbesserte Roaming-Verordnung vor. Sie tritt am 1. Juli in Kraft.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 30. Juni

Zum Roaming

Aktualisierte Fragen und Antworten zur neuen Roamingverordnung

Fragen und Antworten in mehreren Sprachen: Wie funktioniert das „Roaming zu Inlandspreisen“?

Berichte und Studien zum Roaming

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland