Die Befreiung ist Teil der seit Frühjahr 2020 geltenden Sonderregeln in Reaktion auf COVID-19 im Bereich Steuern und Zölle. Gestern folgte der Beschluss auf einem Vorschlag der Kommission, Waren und Dienstleistungen, die die Europäische Kommission, Einrichtungen und Agenturen der EU den Mitgliedstaaten und Bürgern in Krisenzeiten wie Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung gestellt haben, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Im Dezember 2020 hatte sich der Rat auf neue Maßnahmen verständigt, die auf einem Vorschlag der Kommission beruhen und die befristete Anwendung eines Mehrwertsteuer-Nullsatzes auf COVID-19-Impfstoffe und entweder ermäßigte oder Nullsteuersätze auf innerhalb der EU verkaufte COVID-19-Testkits ermöglichen, sofern die Mitgliedstaaten dies wünschen.
Weitere Informationen:
Commission waives customs duties and VAT on the import of medical equipment from non-EU countries
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. April 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland