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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. April 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Masken-Importe wird bis Ende 2021 verlängert

Die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer (MwSt) auf Einfuhren von medizinischen Geräten und Schutzausrüstungen, die im Kampf gegen COVID-19 gebraucht werden, gilt nun bis zum 31. Dezember 2021. Gestern (Montag) beschloss die...

Die Befreiung ist Teil der seit Frühjahr 2020 geltenden Sonderregeln in Reaktion auf COVID-19 im Bereich Steuern und Zölle. Gestern folgte der Beschluss auf einem Vorschlag der Kommission, Waren und Dienstleistungen, die die Europäische Kommission, Einrichtungen und Agenturen der EU den Mitgliedstaaten und Bürgern in Krisenzeiten wie Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung gestellt haben, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Im Dezember 2020 hatte sich der Rat auf neue Maßnahmen verständigt, die auf einem Vorschlag der Kommission beruhen und die befristete Anwendung eines Mehrwertsteuer-Nullsatzes auf COVID-19-Impfstoffe und entweder ermäßigte oder Nullsteuersätze auf innerhalb der EU verkaufte COVID-19-Testkits ermöglichen, sofern die Mitgliedstaaten dies wünschen.

Weitere Informationen:

Commission waives customs duties and VAT on the import of medical equipment from non-EU countries

Pressekontakt: Reinhard [dot] HOENIGHAUSatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. April 2021
Autor
Vertretung in Deutschland