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Vertretung in Deutschland
Presseartikel9. Juni 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Zollfreiheit für landwirtschaftliche Produkte aus der Republik Moldau

Das Bild zeigt Trauben aus Moldawien.

Landwirtschaftliche Produkte wie Pflaumen und Trauben aus der Republik Moldau sollen leichter in der EU verkauft werden können. Das soll die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den Verlust von Absatzmärkten abfedern. Die Europäische Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, die für sieben Waren aus der Republik Moldau ein Jahr Zollfreiheit ermöglicht. Für diese Produkte gelten bisher noch Zollbeschränkungen. Somit können praktisch alle moldauischen Erzeugnisse zollfrei in die EU eingeführt werden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die entscheidung als „greifbares Zeichen der Solidarität“.

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine beeinträchtigt laut von der Leyen nicht nur die Wirtschaft der Ukraine stark, sondern auch die ihrer und unserer Nachbarn – im konkreten Fall hier die Republik Moldau.

„Moldaus Möglichkeiten, mit der Welt Handel zu treiben, wurden durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine schwer beeinträchtigt“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis. Den moldauischen Erzeugern werde so direkt geholfen und die Widerstandsfähigkeit der moldauischen Wirtschaft unter widrigen Umständen gestärkt.

Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski fügte hinzu: „Ich hoffe, dass diese beispiellose Maßnahme kurzfristig einen Teil des Marktdrucks von den moldauischen Erzeugern nimmt. Auf längere Sicht ermutigen wir unsere moldauischen Partner, in Verarbeitungskapazitäten und Produktion mit höherer Wertschöpfung zu investieren.“

Praktisch alle moldauischen Erzeugnisse können bereits im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone EU-Moldau zollfrei in die EU eingeführt werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen die verbleibenden sieben Waren, für die die Ausfuhren aus der Republik Moldau in die EU noch nicht vollständig von Zöllen befreit sind: Pflaumen, Tafeltrauben, Äpfel, Tomaten, Knoblauch, Kirschen und Traubensaft. Mit der Verordnung werden für ein Jahr die Mengen, in denen diese Erzeugnisse zollfrei aus der Republik Moldau in die EU eingeführt werden können, verdoppelt.

Die zusätzliche Liberalisierung der Einfuhren in die EU wird den moldauischen Herstellern und Ausführern dabei helfen, die aufgrund von Russlands Krieg gegen die Ukraine erlittenen Marktverluste zu überwinden.

Nächste Schritte

Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und gebilligt werden.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Wortlaut der vorgeschlagenen Verordnung

Assoziierungsabkommen EU-Moldau

Solidarität der EU mit Moldau

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland