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Presseartikel29. Juni 2018Vertretung in Deutschland

Zollunion: Größter Handelsblock der Welt feiert 50-jähriges Bestehen

Am Sonntag, den 1. Juli feiert die Zollunion der EU als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union ihr 50-jähriges Bestehen. Die Zollunion der EU wurde zunächst durch den Vertrag von Rom eingeführt. 1968 folgte die Abschaffung der...

Die Zollunion trat 1968 in Kraft. Sie basierte auf entscheidenden Nachkriegsabkommen, die den Weg für europäische Integration ebneten. Die Abschaffung der Zölle für den Handel mit Waren innerhalb der heutigen EU war der erste entscheidende Schritt auf dem Weg der EU zum weltweit größten Handelsblock. In diesem Handelsblock agieren die 28 Zollverwaltungen der EU wie eine Einzige.

In den vergangenen 50 Jahren hat sich die Zollunion zu einem Eckpfeiler unseres Binnenmarkts entwickelt, durch den die Grenzen der EU sicher bleiben und Bürgerinnen und Bürger vor verbotenen und gefährlichen Waren wie Waffen und Drogen geschützt werden. Die Zollunion erleichtert zudem die Abwicklung eines stetig wachsenden Anteils des Welthandels: 2017 bewältigten die Zollbehörden der EU 16 Prozent des weltweiten Handels.

Rund um den 1. Juli 2018, genau 50 Jahre nach Errichtung der Zollunion, organisiert die Kommission Veranstaltungen an Flughäfen und Schulen in der gesamten EU, um die Öffentlichkeit über diese Errungenschaft zu informieren.

Wie funktioniert die Zollunion?

Zölle auf Waren aus Drittländern werden in der Regel entrichtet, wenn sie in die EU eingeführt werden. Auf diese Weise gewährleisten die Zollbehörden, dass diese Zölle gezahlt und die finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten geschützt werden. Die Zollbehörden verhindern zudem die Einfuhr von Waren in die Union, die ein Risiko für die Sicherheit oder die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen der EU darstellen. Sie halten Waren auf, die illegal gehandelt oder geschmuggelt wurden, eine Gefahr für die Umwelt und das europäische Kulturerbe darstellen oder die finanziellen Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten gefährden.

Um das reibungslose Funktionieren des einheitlichen Zollgebiets zu gewährleisten, wenden die Mitgliedstaaten ein gemeinsames Regelwerk an, den sogenannten Zollkodex der Union, der einen Eckpfeiler der Zollunion bildet. Dieser im Jahr 2013 aktualisierte und seit 2016 angewendete Kodex bedeutet, dass sich die EU-Mitgliedstaaten bei Einfuhr, Ausfuhr und Versand von Waren auf dieselben Regeln und Verfahren stützen. Dadurch werden Wettbewerb und Handel belebt, Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen erzielt und Verbrauchern attraktive Preise geboten. Die nationalen Zollbehörden in allen EU-Ländern sind in erster Linie für das umfassende Tagesgeschäft der Zollunion verantwortlich.

Durch eine enge Zusammenarbeit untereinander und mit der Kommission tragen sie zum Gelingen der Zollunion bei. Gleichzeitig ist eine umfassendere internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung, um die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie der europäischen Unternehmen weltweit zu schützen. In diesem Sinne hat die EU mit 80 Drittländern mehr als 50 internationale Abkommen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich geschlossen.

Weitere Informationen:

Informationen zum 50-jährigen Bestehen der Zollunion

Informationen zum internationalen Handel

Der Zollkodex der Union

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Juni 2018
Autor
Vertretung in Deutschland