Das europäische Sozialmodell ist eine Erfolgsgeschichte und hat Europa zu einem erstklassigen Lebens- und Arbeitsort gemacht. Heute bekennen wir uns zu unseren gemeinsamen Werten und verpflichten uns auf ein Paket von 20 Grundsätzen und Rechten. Vom Recht auf faire Löhne und Gehälter bis zum Recht auf Gesundheitsversorgung, vom lebenslangen Lernen, von besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben über die Gleichstellung der Geschlechter bis hin zum Mindestlohn – mit der europäischen Säule sozialer Rechte tritt die EU für die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger in einer sich rasch wandelnden Welt ein.
Die Proklamation der Säule auf dem Sozialgipfel in Göteborg erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Verankerung einer ausgeprägten sozialen Dimension in der Zukunft der Europäischen Union. Dieser Zeitpunkt wurde mit Bedacht gewählt und macht die soziale Ausrichtung Europas zu einem ersten Meilenstein auf unserem Weg nach Sibiu.
In Zeiten tief greifenden Wandels – sei es im Leben oder in der Politik – liegt es nahe, sich auf das zu besinnen, was uns ausmacht und uns zusammenhält. Daher bin ich froh, dass wir uns alle in weniger als einem halben Jahr nach dem Vorschlag der Kommission auf die europäische Säule sozialer Rechte einigen konnten. Diese gemeinsame Verpflichtungserklärung ist eine starke Demonstration europäischer Einigkeit.
Wie stark die Säule – und Europas gesamte soziale Ausrichtung – wird, liegt in unserer Hand. Diese gemeinsame Verantwortung beginnt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft. Daher respektieren und akzeptieren wir zwar die unterschiedlichen Konzepte, die in ganz Europa bestehen, müssen nun aber Zusagen in konkretes Handeln umsetzen. Das sind wir den Europäerinnen und Europäern schuldig.“
Schwerpunkte des Sozialgipfels für faire Arbeitsplätze und Wachstum sind die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen für die Arbeitsmärkte und die gegenwärtigen und künftigen Wohlstandsmodelle. Der Gipfel bietet den wichtigsten Interessenträgern eine einzigartige und aktuelle Gelegenheit, die soziale Dimension der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu erörtern.
Arbeitsmärkte und Gesellschaften entwickeln sich schnell; die Globalisierung, die digitale Revolution, sich wandelnde Arbeitsmodelle und gesellschaftliche und demografische Entwicklungen bringen sowohl neue Chancen als auch neue Herausforderungen mit sich. Die Herausforderungen, z. B. erhebliche Ungleichheit, Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit oder die Solidarität zwischen den Generationen, sind in den verschiedenen Mitgliedstaaten oft ähnlich, wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt.
Europa hat bei der Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise seine Entschlossenheit gezeigt, und durch dieses entschiedene Handeln ist die Wirtschaft der Union jetzt stabiler, das Beschäftigungsniveau ist so hoch wie nie zuvor und die Arbeitslosigkeit geht kontinuierlich zurück. Die sozialen Folgen der Krise – von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit bis zum Armutsrisiko – sind jedoch weitreichend; hier besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf.
Die europäische Säule sozialer Rechte soll neue und wirksamere Rechte für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Sie soll ein Kompass für effiziente beschäftigungspolitische und soziale Ergebnisse werden, die unmittelbar die wesentlichen Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen, und sie soll als Richtschnur dazu beitragen, dass soziale Rechte besser in konkrete Rechtsvorschriften umgesetzt und angewandt werden.
In der europäischen Säule sozialer Rechte kommen Grundsätze und Rechte zum Ausdruck, die im Europa des 21. Jahrhunderts für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich sind. Es werden einige Rechte bekräftigt, die bereits Teil des Besitzstands der Union sind. Zudem kommen neue Grundsätze hinzu, die auf die Herausforderungen abzielen, die sich aus gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ergeben. Damit die Grundsätze und Rechte rechtlich durchsetzbar sind, müssen zuerst auf der geeigneten Ebene entsprechende Maßnahmen oder Rechtsvorschriften angenommen werden.
Die Grundsätze, die in der europäischen Säule sozialer Rechte verankert sind, betreffen Unionsbürgerinnen und -bürger und Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in der EU. Wenn sich ein Grundsatz auf Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer bezieht, betrifft er alle erwerbstätigen Personen, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus und den Modalitäten und der Dauer ihrer Beschäftigung.
Wie ist die Initiative zur europäischen Säule sozialer Rechte entstanden?
Wie im Juli 2014 in den Politischen Leitlinien angekündigt, gehören der Aufbau eines gerechteren Europas und die Stärkung seiner sozialen Dimension zu den wichtigsten Prioritäten dieser Kommission. In seiner ersten Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament am 9. September 2015 kündigte Präsident Juncker die Einrichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte an: „Wir müssen die Arbeiten an einem fairen und wahrhaft europäischen Arbeitsmarkt vorantreiben. ... In diesem Zusammenhang möchte ich eine europäische Säule sozialer Rechte entwickeln, die die sich verändernden Realitäten in den europäischen Gesellschaften und in der Arbeitswelt widerspiegelt. Und die uns als Kompass für eine erneute Konvergenz innerhalb des Euro-Raums dienen kann. Diese europäische Säule sozialer Rechte sollte das ergänzen, was wir gemeinsam zum Schutze der Arbeitnehmer in der EU erreicht haben. Ich erwarte, dass die Sozialpartner in diesem Prozess eine zentrale Rolle einnehmen.“
Seitdem hat sich die Kommission aktiv mit Mitgliedstaaten, EU-Organen, Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern über Inhalt und Rolle der Säule ausgetauscht. Im März 2016 legte die Kommission einen ersten Entwurf der europäischen Säule sozialer Rechte vor und leitete eine breit angelegte öffentliche Konsultation ein, die im Januar 2017 mit einer hochrangigen Konferenz abgeschlossen wurde. Die Arbeit an der Säule wurde von einer Lenkungsgruppe aus mehreren Kommissionsmitgliedern unter dem Vorsitz von Vizepräsident Dombrovskis und Kommissarin Thyssen geleitet. Allan Larsson, Sonderberater des Präsidenten zur europäischen Säule sozialer Rechte, gab mit seinen Beiträgen und seiner Kontaktarbeit ebenfalls wichtige Impulse.
Auf der Grundlage der Rückmeldungen im Rahmen der Konsultation legte die Kommission am 26. April 2017 ihren Vorschlag für eine europäische Säule sozialer Rechte vor. Auf der Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 23. Oktober in Luxemburg vereinbarten die Arbeits- und Sozialminister der EU, dass die Proklamation der Säule anlässlich des Sozialgipfels zum Thema faire Arbeitsplätze und Wachstum am 17. November 2017 in Göteborg unterzeichnet werden soll.
Was ist die europäische Säule sozialer Rechte?
In der EU sind die fortschrittlichsten Sozialsysteme der Welt beheimatet und finden sich zahlreiche bewährte Verfahren und soziale Innovationen. Die große Vielfalt dieser bewährten Verfahren aus ganz Europa ist eine Inspirationsquelle für die Säule, während der solide Bestand an EU- und internationalen Rechtsvorschriften ihre Grundlage bildet.
In der europäischen Säule sozialer Rechte kommen 20 Grundsätze und Rechte zum Ausdruck, die im Europa des 21. Jahrhunderts für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich sind. Die Säule wurde als Bezugsrahmen für die Beurteilung der Leistung der teilnehmenden Mitgliedstaaten in den Bereichen Beschäftigung und Soziales konzipiert, um Reformen auf nationaler Ebene voranzubringen und um insbesondere bei dem erneuerten Prozess der Konvergenz in Richtung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa als Orientierungshilfe zu dienen.
Die in der Säule formulierten 20 Grundsätze und Rechte gliedern sich in folgende drei Kategorien: 1) Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2) faire Arbeitsbedingungen sowie 3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Sie lenken den Fokus auf die Frage, wie das in den Verträgen verankerte Versprechen einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, eingelöst werden kann.
In der Säule wird eine Reihe von Rechten bestätigt, die bereits im EU- und im internationalen rechtlichen Besitzstand vorgesehen sind. Grundsätze und Rechte, die in bindenden Bestimmungen des EU-Rechts bereits enthalten sind, werden durch die Säule als solche nicht beeinträchtigt, vielmehr sollen Grundsätze und Rechte, die zu verschiedenen Zeiten, auf verschiedene Weise und in unterschiedlicher Form festgelegt wurden, zusammengeführt und dadurch sichtbarer, verständlicher und eindeutiger für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Akteure aller Ebenen werden.
Gleichzeitig ergänzt die Säule bestehende Grundsätze und Rechte, denn es wurden neue Grundsätze aufgenommen, die neuen Gegebenheiten aufgrund gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen Rechnung tragen. Die meisten Instrumente, mit denen die Ziele der Säule erreicht werden können, liegen in den Händen der lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft im Allgemeinen. Die Europäische Union und insbesondere die Europäische Kommission können helfen, indem sie in den Bereichen geteilter Zuständigkeit handeln und einen Rahmen festlegen, die Marschrichtung vorgeben und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Dabei sind die spezifischen nationalen Gegebenheiten und institutionellen Strukturen uneingeschränkt zu respektieren.
Warum brauchen wir eine europäische Säule sozialer Rechte?
Der Aufbau eines gerechteren Europas und die Stärkung seiner sozialen Dimension gehören zu den wichtigsten Prioritäten dieser Kommission. Auch wenn sich die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Europa jüngst verbessert haben, so sieht sich die EU dennoch beispiellosen gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen gegenüber, denen es zu begegnen gilt. Die Wirtschaftskrise der letzten Jahre hatte weitreichende soziale Folgen. Gleichzeitig bewirken Geschwindigkeit und Ausmaß der Veränderungen in der Arbeitswelt, in Kombination mit demografischen Trends, weitere, starke Veränderungen bei den Beschäftigungsbedingungen und in der Gesellschaft insgesamt.
Ein Blick auf die Euro-Mitgliedstaaten zeigt, dass der zukünftige Erfolg des Euro-Raums nicht unwesentlich von der Effektivität der nationalen Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme sowie der Fähigkeit der Wirtschaft abhängt, Turbulenzen auszugleichen und sich entsprechend anzupassen; auch dem erneuerten Prozess der Konvergenz in Richtung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen kommt eine wichtige Rolle zu. Daher ist die europäische Säule sozialer Rechte insbesondere für den Euro-Raum konzipiert, sie richtet sich jedoch an alle Mitgliedstaaten.
Am 25. März 2017 legten die führenden Vertreter von 27 EU-Mitgliedstaaten in der Erklärung von Rom die Bedeutung eines starken sozialen Europas dar, das auf der Grundlage nachhaltigen Wachstums den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie Zusammenhalt und Annäherung fördert und dabei zugleich die Integrität des Binnenmarktes wahrt, und das der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme und der Schlüsselrolle der Sozialpartner Rechnung trägt, damit die EU-27 voranschreiten kann. Der Sozialgipfel zu den Themen faire Arbeitsplätze und Wachstum am 17. November 2017 in Göteborg bietet eine zusätzliche Gelegenheit, diese Initiativen voranzutreiben.
Welche rechtliche Form hat die europäische Säule sozialer Rechte?
Die europäische Säule sozialer Rechte wurde am 26. April 2017 in zwei rechtlichen Formen vorgestellt: als ab dem 26. April geltende Empfehlung der Kommission und als Vorschlag für eine gemeinsame Proklamation des Parlaments, des Rates und der Kommission. Auf der Grundlage dieses Textes hat die Kommission Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat aufgenommen, um auf eine breite politische Unterstützung und eine Billigung der Säule auf höchster Ebene hinzuarbeiten. Die gewählten rechtlichen Formen tragen dem Umstand Rechnung, dass die Union in bestimmten Bereichen, die Gegenstand der Säule sind, nicht befugt ist, verbindliche Rechtsvorschriften zu erlassen. Auf der Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 23. Oktober in Luxemburg sprachen sich die Arbeits- und Sozialminister der EU einstimmig dafür aus, dass die Proklamation der Säule durch das Parlament, den Rat und die Kommission im Rahmen des Sozialgipfels zum Thema faire Arbeitsplätze und Wachstum erfolgt, der am 17. November in Göteborg stattfindet.
Angesichts der Rechtsform der Säule sind die Grundsätze und Rechte nicht unmittelbar durchsetzbar, sondern sie müssen in Form separater Maßnahmen bzw. Rechtsvorschriften auf der geeigneten Ebene festgeschrieben werden; dabei ist auf den besonderen rechtlichen Kontext und die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen behördlichen Ebenen und den Sozialpartnern zu achten. Eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen fasst den Stand der Dinge zusammen.
Welche Rolle spielt die EU im Bereich der Sozialpolitik?
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sind es primär die Mitgliedstaaten, die ihre Beschäftigungs- und Sozialpolitik festlegen. Dazu zählen das Arbeitsrecht und die Organisation der Wohlfahrtssysteme. Diese Zuständigkeit ist in den EU-Verträgen festgeschrieben, laut denen seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auch vorgesehen ist, dass die EU die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen kann. Dies schließt die Befugnis zum Erlass von Rechtsvorschriften auf EU-Ebene ein (falls zutreffend), die „offene Methode der Koordinierung“ (durch die nationale Strategien bewertet werden) und in gewissem Umfang die finanzielle Förderung durch die EU.
Die Mitgliedstaaten, die sich an der Säule beteiligen, werden aufgefordert, zur Erreichung der entsprechenden Ziele auch in Bereichen beizutragen, die primär in ihre Zuständigkeit fallen. Dadurch berührt die Säule auch Bereiche, in denen die EU keine Befugnis und auch keine Absicht hat, Rechtsvorschriften zu erlassen, in denen jedoch Orientierung und der Austausch bewährter Verfahren wünschenswert wären. So stellt die Säule beispielsweise im Bereich der Lohnverhandlungen keineswegs die Vielfalt der Verfahren in Europa in Frage und erkennt die Rolle und die Autonomie der Sozialpartner an.
Weitere Informationen:
Erklärung von Präsident Juncker zur Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte
Website zur europäischen Säule sozialer Rechte
Offizieller Text der europäischen Säule sozialer Rechte
Sozialgipfel zu den Themen faire Arbeitsplätze und Wachstum: Stärkung der sozialen Dimension der EU
Website zum Sozialgipfel zu den Themen faire Arbeitsplätze und Wachstum
Factsheets:
- Soziale Prioritäten der Juncker-Kommission
- Europäische Säule sozialer Rechte
- Sozialpolitisches Scoreboard für die europäische Säule sozialer Rechte
- Hin zu fairer Arbeitskräftemobilität: Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern
- Auf dem Weg zu fairer Arbeitskräftemobilität: Eine Europäische Arbeitsbehörde
- Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
- Jugendgarantie & Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
- Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Europäischer Sozialfonds: 60 Jahre Investitionen in Menschen
Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. November 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland