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Vertretung in Deutschland

Zwei Jahre Digital Services Act: EU-Kommission zieht positive Bilanz

  • Pressemitteilung
  • 17. Februar 2026
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Heute vor zwei Jahren trat das Gesetz über digitale Dienste (DSA, Digital Services Act) in Kraft. Dank dieser EU-Verordnung haben Nutzerinnen und Nutzer in der EU mehr Rechte im Internet, Online-Plattformen müssen mehr Rechenschaft ablegen und das Online-Umfeld ist transparenter. Der DSA gibt den Nutzern das Recht, Moderationsentscheidungen anzufechten. Seit seiner Anwendung wurden 50 Millionen Entscheidungen zur Moderation von Inhalten, gegen die Nutzer über die internen Mechanismen der Plattformen Einspruch eingelegt hatten, rückgängig gemacht. Das sind rund 30 Prozent der 165 Millionen Entscheidungen. 

Nutzungsbedingungen der Plattformen

In der ersten Hälfte des Jahres 2025 wurden 99 Prozent der Entscheidungen zur Moderation von Inhalten von den Plattformen getroffen, um ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen, und nicht, um Inhalte zu entfernen, die nach EU- oder nationalem Recht als illegal gemeldet wurden.

Prüfungen außergerichtlicher Schlichtungsstellen

In der ersten Hälfte des Jahres 2025 prüften außergerichtliche Schlichtungsstellen über 1.800 Streitfälle im Zusammenhang mit Inhalten auf Facebook, Instagram und TikTok in der EU. Sie hoben in 52 Prozent der abgeschlossenen Fälle die Entscheidungen der Plattformen auf. Dadurch konnten Inhalte und Konten schneller und kostengünstiger wiederhergestellt werden als vor Gericht.

Werbeanzeigen für Minderjährige auf Online-Plattformen in der EU verboten

Der DSA hat auch zu konkreten Veränderungen in Bezug auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Nutzer geführt. Dank dieser Rechtsvorschrift sind seit 2024 gezielte Werbeanzeigen für Minderjährige auf Online-Plattformen in der EU verboten. Der DSA verpflichtet Online-Marktplätze außerdem, der Verbreitung illegaler Waren entgegenzuwirken, die Rückverfolgbarkeit von Händlern zu verbessern und Kunden, die illegale Produkte auf ihrem Marktplatz gekauft haben, schnell zu informieren und ihnen Möglichkeiten zur Wiedergutmachung anzubieten.

Besserer Zugang für Forscherinnen und Forscher

Ein weiterer Vorteil dieser Gesetzgebung besteht darin, dass Forscher und die Zivilgesellschaft einen beispiellosen Zugang zu Informationen über die Prozesse und Praktiken der Inhaltsmoderation von Plattformen in der EU haben. Darüber hinaus können sie Plattformen für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft ziehen.

Weitere Informationen

Daily News vom 17. Februar 2026

Gesetz über digitale Dienste

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Februar 2026
Autor
Vertretung in Deutschland