Zwei Europäische Bürgerinitiativen mit den Titeln „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“ und „Europäische Bürgerinitiative zum Schutz der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft in Europa“ können nach dem Beschluss der Kommission registriert werden.
- Die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“ fordern ein Verbot von Maßnahmen zur Änderung, Einschränkung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und/oder des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit von LGBTIQ+-Personen. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, eine Richtlinie vorzuschlagen, durch die Konversionsmaßnahmen auf die Liste der EU-Straftatbestände gesetzt werden, oder die vorgeschlagene Gleichbehandlungsrichtlinie um ein Verbot dieser Maßnahmen zu erweitern. Die Organisatoren möchten auch eine Änderungen der Richtlinie 2012/29/EU über die Rechte von Opfern erreichen. Ziel ist es, Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Konversionsmaßnahmen festzulegen.
- In der „Europäischen Bürgerinitiative zum Schutz der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft in Europa“ wird der Schutz der europäischen Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft durch einen Rechtsrahmen gefordert, der auf mehreren Elementen beruht. Dazu zählen die vorrangige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Lebensmittelerzeugung, die Gewährleistung der Nahrungsmittelsouveränität und die Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette und hohen Preisen. Die Organisatoren fordern ferner die Einrichtung eines europäischen Wasserbewirtschaftungsplans zur Gewährleistung der Wasserversorgung und -verteilung in der gesamten EU sowie einer EU-Agentur für Landwirtschaft und ländliche Wirtschaft. Diese soll den Schutz der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft in den Entscheidungsprozessen der EU gewährleisten.
Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit ist noch keine inhaltliche Prüfung
Der Beschluss über die Registrierung einer Initiative erfolgt auf der Grundlage einer Prüfung ihrer rechtlichen Zulässigkeit nach der EBI-Verordnung. Er greift weder den rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu diesen Initiativen noch den Maßnahmen vor, die sie gegebenenfalls ergreifen würde, falls eine dieser Initiativen die erforderliche Unterstützung von einer Million europäischer Bürgerinnen und Bürger erhält.
Da beide Europäischen Bürgerinitiativen die formalen Voraussetzungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen, sind sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 109 Initiativen registriert.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: Kommission beschließt Registrierung zweier neuer Europäischer Bürgerinitiativen
Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union
Europäische Bürgerinitiative zum Schutz der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft in Europa
Die Europäische Bürgerinitiative in Zahlen
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Forum zur Europäischen Bürgerinitiative
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Januar 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland