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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung12. September 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Einheitliche und vereinfachte Steuervorschriften für grenzüberschreiend tätige Unternehmen

Ein Piktogram von einem weißen Kreis, in dem sich auf der rechten Seite eine Statistik befindet und auf der linken Seite eine Darstellung eines Finanzhauses mit einem Euro-Zeichen in der Mitte. Mittig innerhalb des Kreises sind zwei graphisch dargestellte Menschen, die ihre Hände/Arme zueinander strecken. Über ihnen befindet sich ein weiterer kleinerer Kreis mit einem gelben Haken darin. Das gesamte Piktogram ist auf einem blauen Hintergrund dargestellt.

Es kostet Unternehmen viel Geld, Steuervorschriften einzuhalten - weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften zurechtfinden müssen. Das hält Unternehmen nicht nur von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU ab, sondern es stellt auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt dar. Die Europäische Kommission hat ein wichtiges Paket von Initiativen zur Reduzierung der Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union angenommen.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Bei den heutigen Vorschlägen geht es vor allem darum, dass es für Unternehmen – ob groß oder klein - leichter wird, grenzüberschreitend in der EU tätig zu sein, und dass Steuerbehörden besser dafür sorgen können, dass Unternehmen angemessene Steuern zahlen. Nach der Annahme der EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines effektiven Mindeststeuersatzes für große multinationale Unternehmensgruppen ist das ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und einfacheren Besteuerung in der EU.“

Einsparungen von bis zu 80 Millionen Euro im Jahr

Der heutige Vorschlag „Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (Business in Europe: Framework for Income Taxation, BEFIT) soll das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden erleichtern, indem ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten großer Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Steuerbehörden leichter die geschuldeten Steuern festsetzen können. Dank der neuen, einfacheren Vorschriften könnten in der EU tätige Unternehmen jährlich bis zu 80 Millionen Euro einsparen.

BEFIT heißt:

  • Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln.
  • Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst.
  • Für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe wird ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre entspricht.

Die Einzelheiten

Der Vorschlag baut auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über eine globale Mindestbesteuerung und der Ende 2022 angenommenen Richtlinie zur Säule 2 auf. Die neuen Vorschriften sollen verpflichtend für in der EU tätige Konzerne mit einem jährlichen Gesamt-Ertrag von mindestens 750 Millionen Euro gelten, deren Muttergesellschaft mindestens 75 Prozent der Eigentumsrechte oder der Ansprüche auf Gewinnbeteiligung hält.

Kleinere Gruppen können sich für die Anwendung der Regeln entscheiden, solange sie einen konsolidierten Abschluss erstellen. Dies könnte besonders für KMU von Interesse sein.

Verrechnungspreisgestaltung

Das Paket umfasst auch einen Vorschlag zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU und zur Gewährleistung eines gemeinsamen Ansatzes für die Lösung von Verrechnungspreisproblemen.

Mit dem Vorschlag wird die Rechtssicherheit im Steuerbereich erhöht und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung gesenkt. In Verbindung mit Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung wird das Paket auch die Möglichkeiten für Unternehmen einschränken, die Verrechnungspreisgestaltung für eine aggressive Steuerplanung zu nutzen.

Nächste Schritte

Wenn die Vorschläge vom Rat angenommen werden, treten sie am 1. Juli 2028 (BEFIT) bzw. am 1. Januar 2026 (Vorschlag für die Verrechnungspreisgestaltung) in Kraft.

Weitere Informationen:

Die ausführliche Pressemitteilung

Rechtstext zu BEFIT

Fragen und Antworten zu BEFIT und zur Verrechnungspreisgestaltung

Faktenblatt zu BEFIT 

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. September 2023
Autor
Vertretung in Deutschland