Sind Sie der Auffassung, dass diese Rechte von einer Behörde, einer öffentlichen Einrichtung oder einem Unternehmen eines EU-Landes verletzt wurden? Dann sind Stellen auf nationaler Ebene in vielen Fällen die besten Anlaufstellen, um Probleme zu melden oder Beschwerde einzureichen.
In der Regel ist es für Sie leichter, Ihre Rechte in dem Land durchzusetzen, in dem Sie leben, doch auch die Europäische Union bietet Rechtsmittel, die Ihnen unter Umständen helfen können, insbesondere wenn die Angelegenheit eine EU-Institution betrifft.
Auf nationaler Ebene
Der europäische Ombudsmann der Bundesregierung
Der Europäische Bürgerbeuaftragter geht Beschwerden von Personen nach, die sich von einem öffentlichen Dienstleister ungerecht behandelt fühlen, darunter Regierungsstellen, lokale Behörden, Pflegeheime und öffentliche tertiäre Bildungseinrichtungen.
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Hilft bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Konsumentinnen und Konsumenten und Händlern in verschiedenen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und dem Vereinigten Königreich.
SOLVIT Deutschland
Ein informelles Netzwerk der Europäischen Union zur Lösung von Problemen, die EU-Bürgerinnen und -Bürger oder Unternehmen mit den öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten und den Binnenmarktrechten haben.
Auf EU-Ebene
Die Europäische Ombudsstelle
Eine unabhängige und unparteiische Stelle, die Beschwerden von Personen, Unternehmen und Organisationen über die Tätigkeiten von EU-Institutionen untersucht.
Petitionen an das Europäische Parlament
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Personen mit Wohnort in einem EU-Land können allein oder in Gruppen eine Petition an das Europäische Parlament richten, und zwar zu Themen, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die Person(en) unmittelbar betreffen.
Eine Petition kann als Beschwerde, Ersuchen oder Bemerkung abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen.
Eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen
Die Kommission kann eine Beschwerde aufnehmen, wenn sie einen Verstoß gegen EU-Recht durch Behörden eines EU-Landes betrifft.
Betrifft die Beschwerde das Vorgehen einer Einzelperson oder eines privaten Unternehmens, sollte sie auf nationaler Ebene behandelt werden.
Beschwerden von Geschäftsinhabern
Kontaktinformationen und Einreichen von Beschwerden zu Problemen im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb, ungerechtfertigten staatlichen Beihilfen für Wettbewerber oder Problemen mit Behörden in anderen EU-Ländern.
Allgemeine EU-Informationen
"Your Europe"
Enthält praktische Informationen und EU-Vorschriften zu Leben und Geschäftstätigkeit in der EU. Sollten Sie die gewünschten Informationen nicht finden, steht Ihnen der Beratungsdienst von Ihr Europa.
Netzwerk Europe Direct
Rufen Sie an, schreiben Sie oder treffen Sie die Europäische Union in Deutschland und allen anderen EU-Ländern. Anrufe können auf Deutsch und in allen anderen EU-Sprachen getätigt werden.