Die Europäische Kommission hat Änderungen an einer deutschen Beihilferegelung nach den EU‑Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt, bei denen es um eine Förderung des Ausbaus von sehr schnellen Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeit geht. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Die überarbeitete Regelung wird in Deutschland zu einer wesentlichen Verbesserung der Verfügbarkeit von Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten führen. Gigabit-Netze werden die Download- und Upload-Geschwindigkeiten der bestehenden Netze mindestens verdreifachen.“
Laufzeit wird bis Ende 2028 verlängert, Mittel werden aufgestockt
Die Regelung war ursprünglich im November 2020 genehmigt worden und sollte am 31. Dezember 2025 auslaufen. Durch die Änderungen wird die Laufzeit der Regelung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert und ihre Mittelausstattung um 26 Milliarden Euro aufgestockt. Zudem wird sie an die Breitbandleitlinien von 2023 angepasst.
Die deutsche Regelung
Deutschland hat bei der Kommission die geplante Änderung und Verlängerung der bestehenden Förderregelung für den Ausbau fester Breitbandnetze angemeldet, die Endnutzern Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s (Gigabit/s) im Download- und Upload („symmetrisch“) zur Verfügung stellen sollen.
Auf der Grundlage der geänderten Regelung können Beihilfen für Gebiete gewährt werden, in denen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: i) In dem Gebiet ist nur ein Netz vorhanden, das Datenraten von mehr als 100 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) im Download, aber nur bis zu 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt; ii) das vorhandene Netz kann nicht durch geringfügige Investitionen aufgerüstet werden, um Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload bereitzustellen; iii) innerhalb desselben Zeithorizonts ist keine Investition in ein Netz mit Datenraten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload geplant.
Darüber hinaus werden die Mittel um 26 Milliarden Euro aufgestockt vor, wodurch sich das Gesamtbudget auf 38 Milliarden Euro erhöht. Die Budgeterhöhung wird zu gleichen Teilen aus dem Gesamthaushalt des Bundes (13 Milliarden Euro) und den Haushalten der Länder und lokalen Gebietskörperschaften (13 Milliarden Euro) finanziert.
Die geänderte Regelung wird bis zum 31. Dezember 2028 laufen. Sie zielt darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem Gigabit-Netz zu verschaffen. Die Beihilfen werden lokalen Gebietskörperschaften gewährt, die i) das in ihrem Eigentum stehende Gigabit-Netz selbst aufbauen und dann im Wege eines offenen, transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Auswahlverfahrens einen Betreiber dafür auswählen oder ii) sowohl den Aufbau als auch den Betrieb des Gigabit-Netzes ausschreiben können.
Mit der geänderten Regelung wird der Ausbau der Infrastruktur (z. B. Leerrohre, Kabelverzweiger, Knotenpunkte oder unbeschaltete Glasfaserleitungen) und aktiver Ausrüstung für die Gigabit-Netze finanziert. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt und decken bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Breitbandleitlinien von 2023, die erläutern, wie die Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen für den Ausbau fester Breitbandnetze und einschlägiger Dienste mit den Beihilfevorschriften geprüft wird.
Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest:
- Die geänderte Regelung hat einen Anreizeffekt für den Ausbau von Gigabit-Netzen, da die Beihilfe auf Gebiete beschränkt ist, in denen private Betreiber nicht zu Investitionen bereit sind, da die hohen Errichtungskosten dort nicht durch die erwarteten Einnahmen ausgeglichen werden. Die geänderte Regelung wird die Verfügbarkeit von Gigabit-Anbindungen mit symmetrischen Datenraten in den Zielgebieten verbessern.
- Die geänderte Regelung ist erforderlich, um ein Marktversagen in den Zielgebieten zu beheben.
- Die Beihilfe ist angemessen, da sich die Maßnahme auf i) eine gründliche Kartierung der vorhandenen Breitbandnetze und ii) öffentliche Konsultationen zu künftigen Ausbauplänen stützt, mit denen sichergestellt wird, dass mit der öffentlichen Maßnahme Marktversagen behoben wird, ohne dass die Gefahr besteht, dass private Investitionen verdrängt werden.
- Die geänderte und verlängerte Regelung enthält ausreichende Vorkehrungen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverfälschungen in Grenzen zu halten und zu verhindern, dass die Handelsbedingungen in einer Weise beeinträchtigt werden, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen würde. Insbesondere werden alle privaten Beihilfeempfänger auf der Grundlage offener, transparenter, diskriminierungsfreier und wettbewerblicher Auswahlverfahren im Einklang mit den EU-Vergaberichtlinien ausgewählt, der Grundsatz der Technologieneutralität wird gewahrt, und es wird ein wirksamer Zugang auf Vorleistungsebene gewährleistet.
Deshalb hat die Kommission die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Breitbandanschlüsse sind für das Wirtschaftswachstum und für Innovation in allen Wirtschaftszweigen sowie für den sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa von strategischer Bedeutung. Die von Deutschland angemeldete Maßnahme leistet zudem einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU, die in der Gigabit-Mitteilung, der Mitteilung „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“, der Mitteilung „Digitaler Kompass“ und dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ festgelegt sind.
Laut dem Länderbericht 2024 zur digitalen Dekade waren im Jahr 2023 rund 75 Prozent der Haushalte in Deutschland an feste Netze mit sehr hoher Kapazität angebunden, was unter dem EU-Durchschnitt von 78,8 Prozent lag.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.109748 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Weitere Informationen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. Juli 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland