Die EU-Kommission hat mit der deutschen Bundesregierung Klarstellungen zum Investitionsschutz beim europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA erarbeitet. Der Textentwurf enthält eine genauere Definition der Begriffe „indirekte Enteignung“ und „faire und billige Behandlung“ von Investoren. Er bietet Rechtssicherheit und muss nun von allen anderen EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Im Anschluss müssen die neuen Begriffsbestimmungen noch vom Gemischten CETA-Ausschuss angenommen werden.
Klarstellung beim Investitionsschutz
Die Europäische Kommission hat in konstruktiven Gesprächen mit der Bundesregierung gemeinsam einen Text ausgearbeitet, der einige Bestimmungen des CETA-Abkommens präzisiert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Parteien unter anderem im Rahmen der Klima-, Energie- und Gesundheitspolitik gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen können, um legitime öffentliche Ziele zu erreichen und gleichzeitig ein möglicher Missbrauch des Streitbeilegungsmechanismus durch Investoren verhindert werden kann.
CETA-Handelsabkommen
Die EU und Kanada sind verlässliche und gleichgesinnte Partner, die dieselben Ziele verfolgen, wenn es um offenen, nachhaltigen und fairen Handel geht. Das weitreichende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) soll auch helfen, die gemeinsamen Klimaschutzziele zu erreichen.
Weitere Informationen:
Erklärung der Kommission zu den mit Deutschland erörterten Klarstellungen zum Investitionsschutz im Rahmen des CETA-Abkommens
Hintergrundinformationen zu CETA
Pressekontakt: laura [dot] bethkeec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. August 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland